Übersicht zu den Aufgaben der Musikwirtschaft Wer die Begriffe Musikwirtschaft oder Musikindustrie hört, denkt in erster Linie an jenen Wirtschaftszweig, der sich darum kümmert, dass Musik in Form von Tonträgern hergestellt, verbreitet und damit Konsumenten zur Verfügung gestellt wird. Allerdings ist die Musikindustrie nur ein Teilbereich der gesamten Musikwirtschaft.
Hier daher die vielfältigen Aufgaben der Musikwirtschaft in der Übersicht: Die unterschiedlichen Bereiche der Musikwirtschaft Zweifelsohne gehört die Musikindustrie, die auch als Phonographische Industrie oder Plattenindustrie bezeichnet wird, zu den wichtigsten Bereichen der Musikwirtschaft. Die Musikindustrie ist dafür zuständig, dass Konsumenten Musik in Form von Tonträgern oder als Download kaufen können. Anders ausgedrückt bedeutet das, dass die Musikindustrie alle die Aufgaben und Abläufe übernimmt, die notwendig sind, damit den Konsumenten Musik zur Verfügung steht. Die zahlreichen Aufgaben und Prozesse erklären auch, weshalb viele unterschiedliche Branchen, Unternehmen und Personen im Bereich der Musikindustrie tätig sind. Hierzu gehören beispielsweise Plattenlabels, Musikverlage und Presswerke, genauso aber auch die Künstler selbst, deren Manager und Künstleragenturen. Die Musikwirtschaft umfasst jedoch nicht nur die Musikindustrie, sondern setzt sich aus weiteren Bereichen zusammen. Zu diesen Bereichen gehören zum einen vorgelagerte und zum anderen nachgelagerte Märkte. Vorgelagerte Märkte sind solche Märkte, die benötigt werden, damit Musik überhaupt entstehen kann. Das bedeutet, in diesen Bereich gehören beispielsweise der Instrumentenbau und der Handel mit Instrumenten, Musiklehrer und Musikschulen, der Bereich der Unterhaltungselektronik oder auch Musikproduzenten und deren Tonstudios. Die vorgelagerten Märkte leisten also die Vorarbeit für die Musikindustrie und sorgen dafür, dass Musik als Produkt hergestellt und verbreitet werden kann. Nachgelagerte Märkte sind solche Märkte, die notwendig sind, damit die Musik die Konsumenten erreicht. Zu den nachgelagerten Märkten gehören beispielsweise der Handel mit Tonträgern, Konzertveranstalter, Diskotheken, die Medien Radio, Fernsehen, Druck und Internet, Sponsoren, Importeure und die Werbung. Die nachgelagerten Märke sorgen also dafür, dass die Konsumenten erfahren, dass und welche Musik zur Verfügung steht und wo diese gekauft werden kann. Der Weg der Musik zum Konsumenten Auf dem Weg zum Konsumenten folgt Musik der sogenannten Wertschöpfungskette. Am Anfang dieser Kette steht das Schaffen eines Werkes. Dazu wird beispielsweise ein Song meist in Zusammenarbeit mit einem Verlag komponiert und getextet, von einem Künstler aufgenommen und von einem Musikproduzenten produziert. Mit dem Erstellen eines sogenannten Pre-Masters beginnt die zweite Stufe, nämlich die Produktion und damit die Vervielfältigung des jeweiligen Tonträgers. Die dritte Stufe besteht dann in der Verbreitung des Songs, indem dieser veröffentlicht wird. Je nach Zielgruppe werden hierfür unterschiedliche Marketingstrategien verwendet. Neben Werbung, die zu der jeweiligen Zielgruppe passt, beinhaltet der Verbreitungsvorgang immer auch die Wiedergabe in der Öffentlichkeit, was bedeutet, dass der Song beispielsweise im Radio oder in Diskotheken gespielt wird. Durch die Veröffentlichung und die Verbreitung werden Konsumenten auf den Song aufmerksam und die letzte Stufe beginnt. Diese besteht schlichtweg darin, dass die Konsumenten den Song kaufen. Diese Wertschöpfungskette erfordert jedoch eine strukturierte Organisation der einzelnen Prozesse und hierfür ist die Musikindustrie zuständig. Allerdings besteht ihre Aufgabe nicht nur darin, sicherzustellen, dass Musik den Konsumenten erreicht und von diesem gekauft werden kann. Genauso gehört es in den Aufgabenbereich der Musikindustrie, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die an der Wertschöpfungskette beteiligt sind, also beispielsweise Komponisten, Texter, Künstler und Produzenten, eine angemessene Vergütung für ihre Arbeitsleistung erhalten. Die Geschichte der Musikwirtschaft Musik begleitet die Menschen von Beginn an, auch wenn Musik nicht immer der reinen Unterhaltung diente, sondern beispielsweise mit religiösen oder kulturellen Riten verbunden war. In der Vergangenheit war Unterhaltungsmusik zudem elitären Kreisen vorbehalten. Die kommerzielle Verwertung von Musik beginnt erst recht spät, wobei die geschichtliche und die wirtschaftliche Entwicklung der Musikindustrie von Erfindungen und technischen Neuerungen geprägt ist. Den Grundstein für die Musikwirtschaft legten die Erfindern Edison und Berliner. 1877 meldete Edison das Patent an seinem Phonographen an, nachdem ihm kurz vorher die erste hörbare Tonaufnahme einer menschlichen Stimme gelungen war. Berliner entwickelte zehn Jahre später erste wachsbeschichtete Schallplatten aus Zink, meldete das Patent an seinem Grammophon an und stellte beides 1888 in Philadelphia der Öffentlichkeit vor. Mit der Pariser Weltausstellung 1889 beginnt dann die eigentliche Geschichte der Musikindustrie. In Thüringen wurden die ersten Grammophone industriell hergestellt und die ersten Musikstücke wurden aufgenommen, um dann in Jukeboxen abgespielt zu werden. Ab 1898 beginnt die Massenproduktion von Schellackplatten und allmählich wird Musik von Tonträgern salonfähig, löst Live-Musik in beispielsweise Cafés also zunehmend ab. 1948 erfindet der Physiker Goldmark die Vinyl-Schallplatte, die sich bald gegen die Schellack-Platte durchsetzt, weil sie unempfindlicher ist, eine bessere Qualität bietet und billiger produziert werden kann. Dieser Siegeszug der Schallplatte ermuntert andere dazu, an neuen Abspielgeräten und Tonträgern zu arbeiten. 1965 erfolgt dann die Markteinführung der Musikkassette, 1983 schließlich kommen die ersten CDs auf den Markt. 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