Konzerte News
Menü
EU Konzertkarten
Fachartikel
Konzertkarten Deutschland
Konzertkarten Vorverkauf
Konzertkarten Online
Konzertkarten Suche
Konzertkarten International
Konzertkarten Last Minute
Konzertkarten Musik
Impressum - Datenschutz
Verzeichnis
Konzertkarten Blog
Grafiken
Grafiken, Tabellen und Diagramme
Populäre Artikel
mehr Artikel
Musiktreffen in Deutschland Musiktreffen in Deutschland Ganzen Artikel...

Musik aus dem Westen Afrikas Musik aus dem Westen Afrikas Ob Blues, Soul oder Reggae: Viele sehen im Westen Afrikas die Wurzeln der modernen Black Music. Hintergrund hierzu ist, dass durch den Handel mit Sklaven unzählige Angehörige westafrikanischer Völker nach Amerika und in die Karibik gebracht worden waren.   Ganzen Artikel...

Einige der bedeutendsten Smooth-Jazz-Künstler Einige der bedeutendsten Smooth-Jazz-Künstler im Kurzportrait Smooth Jazz lässt sich vermutlich am besten als eine Musikrichtung beschreiben, die irgendwo zwischen klassischem Jazz und seichter, im Hintergrund laufender Kaufhaus-, Fahrstuhl oder Pianobarmusik angesiedelt ist. Smooth Jazz ist sanfter, nicht so aufdringlich und weit weniger anstrengend als klassischer Jazz, aber deshalb keineswegs langweilig.   Ganzen Artikel...

Die groessten Songwriter aller Zeiten Die größten Songwriter aller Zeiten Das Repertoire an Superhits ist groß und meist reichen schon die ersten Töne, um den Song zu erkennen und mitsingen oder zumindest mitsummen zu können. Die meisten Superhits werden dann auch automatisch mit den Künstlern assoziiert, die sie gesungen und bekannt gemacht haben. In vielen Fällen verdanken die Künstler ihren Erfolg aber den Songwritern, die teils völlig unbekannt im Hintergrund bleiben oder teils selbst berühmte Stars sind, wenn auch nicht immer im Musikbusiness.Nun ist es sicher nur bedingt möglich, alle großen Songwriter in einer Liste zusammenzutragen, denn dazu gibt es schlichtweg zu viele und nicht immer ist die Herkunft eines Songs tatsächlich geklärt.    Ganzen Artikel...



8 Gründe fürs Singen, 1. Teil 8 Gründe fürs Singen, 1. Teil Es gibt hervorragende Sänger mit einer außergewöhnlichen Stimme. Daneben gibt es Sänger, die zwar nicht besonders gut, dafür aber liebend gerne singen. Und es gibt Menschen, die von sich selbst sagen, dass sie nicht singen können. Doch selbst sie summen mit, wenn sie ein Lied hören, das sie mögen. Tatsächlich kommt es auch gar nicht unbedingt darauf an, wie gut jemand singt und ob er alle Töne trifft.   Ganzen Artikel...

Regional
Kommentare
Hobby: Konzertkarten...
Uebersicht zu Reggae...
Sicherheitsvorschrif...
Konzertkarten Rechnu...
Konzertkarten Vorver...
Link-Empfehlung
Gema
Verband Musikindustrie
Kultur Datenbank
Verband Veranstaltungswirtschaft
Verband Musikverleger
Verband Konzertchöre
Verband Musikschulen
Musikrechte Wiki
Verband Theater & Orchester
Künstlersozialkasse
Musiker Verband
 

 

  Friday, 29 November 2024
 
Musikthemen
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen Singen ist ein tolles Hobby und manchmal sogar Teil des Berufs. Doch wenn die Stimme zu sehr beanspr...
Was ist das absolute Gehör?
Was ist das absolute Gehör? Musik entspannt, macht den Kopf frei und sorgt dafür, dass wir den Alltag für einen kurzen Mo...
Wie MP3 die Musikindustrie veränderte
Wie MP3 die Musikindustrie veränderte Das Problem, die Musiksammlung irgendwo zu verstauen, stellt sich heute kaum noch. Während w...
Wie umweltbelastend sind Festivals?
Wie umweltbelastend sind Festivals? Zurückgelassene Zelte, leere Flaschen und Dosen, verwaiste Einweggrills und sonstiger Müll...
Was ist der Mozart-Effekt?
Was ist der Mozart-Effekt? Morgens zum Aufwachen, zum Mitsingen unter der Dusche, beim Autofahren, im Hintergrund während der Arbei...
 
EU Konzertkarten arrow Konzertkarten Last Minute arrow Konzertkarten Auktionen arrow Die Rechte beim Konzertbesuch
 
 
Anzeige
Die Rechte beim Konzertbesuch

Übersicht: die Rechte beim Konzertbesuch  

Gerade bei angesagten Stars ist es schon nicht immer einfach, überhaupt noch eine Eintrittskarte zu ergattern. Wenn es geklappt hat, ist die Vorfreude auf das Konzert meist groß. Schließlich bietet sich nicht allzu oft die Möglichkeit, namhafte Größen live und hautnah zu erleben.

Doch was ist, wenn das Konzert ausfällt oder kurzfristig verschoben wird? Oder wenn die Band ewig auf sich warten lässt?

 

 

Oder schon nach wenigen Minuten wieder von der Bühne verschwindet? Natürlich sind solche Szenarien erst einmal ärgerlich und enttäuschend. Stillschweigend hinnehmen muss sie der Konzertbesucher aber nicht. Die folgende Übersicht informiert über die wichtigsten Rechte bei einem Konzertbesuch, der nicht so ablief, wie er sollte:

 

Wenn das Konzert ausfällt oder verschoben wird

Dafür zu sorgen, dass das Konzert wie angekündigt stattfindet, gehört zu den vertraglichen Pflichten des Veranstalters. Fällt das Konzert aus, hat der Veranstalter seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Der Kartenkäufer als sein Vertragspartner hat dann einen Anspruch darauf, dass ihm seine Kosten erstattet werden. Zu diesen Kosten gehört zum einen das Geld, das für die Karte bezahlt wurde. Zum anderen muss der Veranstalter entstandene Schäden ersetzen, also beispielsweise die bereits geleisteten Zahlungen für eine Fahrkarte oder ein Hotelzimmer.

Ansprechpartner in einem solchen Fall ist zunächst einmal die Stelle, bei der die Konzertkarten gekauft wurden. In den meisten Fällen übertragen Veranstalter nämlich nicht nur den Verkauf von Konzertkarten, sondern auch die Rückabwicklung auf die Vorverkaufsstellen. Nimmt die Vorverkaufsstelle die Erstattung der Kosten nicht vor, muss sich der Kartenkäufer an den Veranstalter wenden und bekommt dann von ihm sein Geld zurück.  Ähnlich sieht es aus, wenn das Konzert verschoben wird.

Wird das Konzert auf einen anderen Termin verlegt, bleiben die Konzertkarten gültig, so dass der Kartenkäufer das Konzert natürlich trotzdem besuchen kann, nur eben an einem anderen Tag. Hat der Kartenkäufer aber an dem neuen Termin keine Zeit, kann er seine Konzertkarte zurückgeben.

Er bekommt dann die kompletten Kosten für die Karte, also den Eintrittspreis samt eventuellen Vorverkaufsgebühren und Versandkosten, erstattet. Ansprechpartner in diesem Fall ist wieder die Stelle, bei der die Konzertkarte gekauft wurde. Sie wird die Erstattung der Kosten entweder selbst vornehmen oder den Kartenkäufer an den Veranstalter verweisen.  

 

Wenn das Konzert mit deutlicher Verspätung anfängt

Auf der Konzertkarte steht, wann der Einlass beginnt und wann das Konzert anfängt. Nun kann es aber passieren, dass die Konzertbesucher noch immer draußen stehen und auf den Einlass warten, obwohl das Konzert eigentlich schon in vollem Gange sein sollte. Genauso ist denkbar, dass zwar mit dem pünktlichen Einlass alles geklappt hat, die Band nun aber stundenlang auf sich warten lässt. Lange Wartezeiten und ärgerliche Verspätungen muss ein Konzertbesucher nicht hinnehmen.

Natürlich kann es immer mal wieder zu Verzögerungen kommen. Viel länger als eine Stunde sollte die Wartezeit aber nicht sein. Passiert es doch, kann der Konzertbesucher die Verspätung beim Veranstalter reklamieren und ihn dazu auffordern, einen Teil des Eintrittspreises zu erstatten. Dafür sollte der Konzertbesucher seine Eintrittskarte aber unbedingt aufheben und sich am besten noch Namen von zwei, drei Zeugen notieren, damit er einen Beweis für die Verspätung hat.

Ist dem Konzertbesucher ein Schaden entstanden, beispielsweise weil er die gekaufte Fahrkarte wegen der Verspätung nicht mehr nutzen konnte und deshalb eine neue Fahrkarte kaufen oder ein Taxi nehmen musste, kann er die entstandenen Mehrkosten ebenfalls beim Veranstalter geltend machen.


Wenn das Konzert schon nach wenigen Minuten wieder vorbei ist

Feste Regeln, wie lange ein Konzert mindestens dauern muss, gibt es nicht. Wenn die Band aber sichtbar schlechte Laune oder offensichtlich keine Lust auf das Konzert hat, gerade einmal zwei, drei Songs spielt und den Auftritt dann nach ein paar Minuten wieder beendet, ist das nicht in Ordnung.

Als grobe Faustregel gilt, dass der Konzertbesucher eine Konzertdauer von mindestens einer Stunde erwarten darf. Verschwindet die Band schon nach ein paar Minuten wieder von der Bühne, kann sich der Konzertbesucher an den Veranstalter wenden und einen Teil des Eintrittspreises zurückverlangen. Bereits im Vorfeld kann sich der Konzertbesucher übrigens beim Veranstalter darüber informieren, wie lange der Auftritt ungefähr dauern wird.

Sichert der Veranstalter eine Konzertdauer von rund anderthalb Stunden zu, das Konzert dauert dann aber tatsächlich gerade einmal 20 Minuten, hat der Konzertbesucher gute Chancen auf eine Teilrückerstattung seiner Kosten.
Gleiches gilt übrigens für den Fall, dass die angekündigten Vorgruppen nicht auftauchen. Sind auf den Plakaten oder den Eintrittskarten eine oder mehrere Vorgruppen genannt, sind sie Bestandteil des geschlossenen Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Konzertbesucher.

Treten die angekündigten Vorgruppen dann nicht auf, ist der Vertrag nur teilweise erfüllt. Dies hat zur Folge, dass der Konzertbesucher einen Teil seines Geldes, das ja als Gegenleistung für die vertraglich vereinbarten Leistungen bezahlt wurde, zurückfordern kann.
 

 

Wenn es die Sicherheitsleute mit der Einlasskontrolle übertreiben

Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Konzertbesucher verantwortlich. Diese kann er letztlich nur durch Einlasskontrollen und klare Regeln sicherstellen. Mitunter mögen die Vorkehrungen zwar nervig sein und teilweise auch übertrieben erscheinen, unterm Strich sind sie aber wichtig und dienen der Sicherheit aller. Trotzdem dürfen sich die Sicherheitsleute nicht alles erlauben.

Ist auf der Eintrittskarte ausdrücklich angegeben, dass es nicht gestattet ist, Kameras, Tonaufzeichnungsgeräte oder Lebensmittel mitzubringen, sollte der Konzertbesucher solche Sachen am besten gleich zu Hause lassen. Andernfalls muss er es akzeptieren, wenn ihm die Gegenstände am Eingang abgenommen werden. Er hat zwar einen Anspruch darauf, dass er seine Sachen nach dem Konzert unbeschädigt wieder zurückbekommt.

In der Praxis dürfte es allerdings schwer werden, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn etwas beschädigt wurde oder verloren gegangen ist. Schließlich wurde der Konzertbesucher ja vorher ausdrücklich darauf hingewiesen, was er mitbringen darf und was nicht.

Da die Sicherheit vorgeht, kann der Konzertbesucher auch einem Abtasten im Rahmen der Einlasskontrolle nicht widersprechen. Eine Konzertbesucherin hat allerdings das Recht, auf eine Sicherheitsfrau zu bestehen. Eine Frau muss sich nämlich nicht von einem Mann abtasten lassen. Andererseits sollte der Konzertbesucher im Hinterkopf behalten, dass die Sicherheitsleute Profis sind.

Sie interessieren sich nicht für den menschlichen Körper, sondern ihnen geht es darum, gefährliche Gegenstände zu finden und zu beseitigen. Ist auf der Eintrittskarte keine Rede von einem Lebensmittelverbot, spricht nichts dagegen, wenn sich der Konzertbesucher einen Schokoriegel, etwas Obst, ein belegtes Brötchen oder ein alkoholfreies Getränk in einer Plastikflasche oder einem Tetrapack mitbringt. Solche Sachen muss er dann am Eingang auch nicht abgeben.

Verweigert das Sicherheitspersonal daraufhin oder aus anderen Gründen den Zutritt und hat der Konzertbesucher tatsächlich gegen keine Bedingungen des Veranstalters verstoßen, kann er sein Geld zurückverlangen. Der Veranstalter hat nämlich das Hausrecht. Er und seine Vertreter, in diesem Fall die Sicherheitsleute, können deshalb eine Art Hausverbot oder einen Platzverweis aussprechen, wenn dies aus ihrer Sicht notwendig und angemessen ist. Im Gegenzug hat der Konzertbesucher aber einen Anspruch auf eine Kostenerstattung, wenn er nicht gegen die Regeln verstoßen hat.

Mehr Tipps, Ratgeber und Musikthemen:

Thema: Die Rechte beim Konzertbesuch

 
< Prev   Next >

Anzeige

 

 

 

 

© 2006 - J!LM -

Autoren & Betreiber Internetmedien Ferya Gülcan