Konzerte News
Menü
EU Konzertkarten
Fachartikel
Konzertkarten Deutschland
Konzertkarten Vorverkauf
Konzertkarten Online
Konzertkarten Suche
Konzertkarten International
Konzertkarten Last Minute
Konzertkarten Musik
Impressum - Datenschutz
Verzeichnis
Konzertkarten Blog
Grafiken
Grafiken, Tabellen und Diagramme
Populäre Artikel
mehr Artikel
10 berühmte Paare der Musik-Szene 2 Teil 10 berühmte Paare der Musik-Szene, 2. Teil Yoko Ono und John Lennon, Gloria und Emilio Estefan, Faith Evans und Notorious B.I.G., Madonna und Vanilla Ice, Paul und Linda McCartney: Die Musik-Szene hat schon so manches berühmte Paar erlebt. Und abgesehen vom Glamour-Faktor und dem oft dicken Bankkonto, ist es bei den Promis eigentlich nicht viel anderes als bei normalen Paaren. Auch die Musiker müssen Job und Familie unter einen Hut bekommen und sich mit ganz alltäglichen Dingen herumplagen.  Ganzen Artikel...

Bandmitglieder finden - 6 Tipps Bandmitglieder finden - 6 Tipps   Als Solo-Musiker unterwegs zu sein, kann zwar durchaus seine Vorzüge haben. Doch spätestens, wenn die ersten Songs aufgenommen werden sollen, braucht der Künstler eine Band. Und generell macht es Spaß, zusammen mit anderen zu musizieren. Doch wie gelingt es, Leute zu finden, die einerseits vom Musikstil und der Arbeitsmoral her passen und bei denen andererseits auch die menschliche Komponente stimmt? Hier sind sechs Tipps, die dabei helfen, Bandmitglieder zu finden!  Ganzen Artikel...

Deutsche Eurovision-Teilnehmer Liste der deutschen Eurovision-Teilnehmer, die am schlechtesten abgeschnitten haben Der Eurovision Song Contest findet seit 1956 jedes Jahr statt und Deutschland ist dabei nicht nur das Land mit den meisten Beiträgen, sondern das einzige Land, das seit Beginn der Veranstaltung auch in jedem Jahr ein Lied entsandt hat. Die Bilanz dieser langen Geschichte fällt allerdings eher durchwachsen aus. So belegte Deutschland zwar mehrere Male den zweiten und den dritten Platz und konnte sich auch immer wieder zumindest eine Platzierung in der oberen Hälfte sichern. Platz Eins gab es aber nur zwei Mal, nämlich 1982 im Vereinigten Königreich vertreten durch Nicole mit “Ein bisschen Frieden” und 2010 in Norwegen vertreten durch Lena mit “Satellite”.   Ganzen Artikel...

Halsschmerzen beim Singen vorbeugen Halsschmerzen beim Singen vorbeugen   Singen ist ein tolles Hobby und manchmal sogar Teil des Berufs. Doch wenn die Stimme zu sehr beansprucht wird, können sich unerwünschte Folgen einstellen. So treten bei einer überlasteten Stimme schnell mal Symptome wie Heiserkeit und Halsschmerzen auf, im schlimmsten Fall kommt es zu einer Entzündung. Viele Sänger können buchstäblich ein Lied davon singen. Doch zum Glück gibt es Möglichkeiten, um Halsschmerzen beim Singen vorzubeugen und gezielt etwas zu unternehmen, falls es doch zu Beschwerden kommt. Was vorbeugend wirkt und was Linderung verschafft, verraten wir in diesem Beitrag!    Ganzen Artikel...



Musik aus dem Westen Afrikas Musik aus dem Westen Afrikas Ob Blues, Soul oder Reggae: Viele sehen im Westen Afrikas die Wurzeln der modernen Black Music. Hintergrund hierzu ist, dass durch den Handel mit Sklaven unzählige Angehörige westafrikanischer Völker nach Amerika und in die Karibik gebracht worden waren.   Ganzen Artikel...

Regional
Kommentare
Hobby: Konzertkarten...
Uebersicht zu Reggae...
Sicherheitsvorschrif...
Konzertkarten Rechnu...
Konzertkarten Vorver...
Link-Empfehlung
Gema
Verband Musikindustrie
Kultur Datenbank
Verband Veranstaltungswirtschaft
Verband Musikverleger
Verband Konzertchöre
Verband Musikschulen
Musikrechte Wiki
Verband Theater & Orchester
Künstlersozialkasse
Musiker Verband
 

 

  Friday, 29 November 2024
 
Musikthemen
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen Singen ist ein tolles Hobby und manchmal sogar Teil des Berufs. Doch wenn die Stimme zu sehr beanspr...
Was ist das absolute Gehör?
Was ist das absolute Gehör? Musik entspannt, macht den Kopf frei und sorgt dafür, dass wir den Alltag für einen kurzen Mo...
Wie MP3 die Musikindustrie veränderte
Wie MP3 die Musikindustrie veränderte Das Problem, die Musiksammlung irgendwo zu verstauen, stellt sich heute kaum noch. Während w...
Wie umweltbelastend sind Festivals?
Wie umweltbelastend sind Festivals? Zurückgelassene Zelte, leere Flaschen und Dosen, verwaiste Einweggrills und sonstiger Müll...
Was ist der Mozart-Effekt?
Was ist der Mozart-Effekt? Morgens zum Aufwachen, zum Mitsingen unter der Dusche, beim Autofahren, im Hintergrund während der Arbei...
 
EU Konzertkarten arrow Konzertkarten Deutschland arrow Konzertkarten Duisburg arrow Die Rechte beim Konzertbesuch
 
 
Anzeige
Die Rechte beim Konzertbesuch

Übersicht: die Rechte beim Konzertbesuch  

Gerade bei angesagten Stars ist es schon nicht immer einfach, überhaupt noch eine Eintrittskarte zu ergattern. Wenn es geklappt hat, ist die Vorfreude auf das Konzert meist groß. Schließlich bietet sich nicht allzu oft die Möglichkeit, namhafte Größen live und hautnah zu erleben.

Doch was ist, wenn das Konzert ausfällt oder kurzfristig verschoben wird? Oder wenn die Band ewig auf sich warten lässt?

 

 

Oder schon nach wenigen Minuten wieder von der Bühne verschwindet? Natürlich sind solche Szenarien erst einmal ärgerlich und enttäuschend. Stillschweigend hinnehmen muss sie der Konzertbesucher aber nicht. Die folgende Übersicht informiert über die wichtigsten Rechte bei einem Konzertbesuch, der nicht so ablief, wie er sollte:

 

Wenn das Konzert ausfällt oder verschoben wird

Dafür zu sorgen, dass das Konzert wie angekündigt stattfindet, gehört zu den vertraglichen Pflichten des Veranstalters. Fällt das Konzert aus, hat der Veranstalter seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Der Kartenkäufer als sein Vertragspartner hat dann einen Anspruch darauf, dass ihm seine Kosten erstattet werden. Zu diesen Kosten gehört zum einen das Geld, das für die Karte bezahlt wurde. Zum anderen muss der Veranstalter entstandene Schäden ersetzen, also beispielsweise die bereits geleisteten Zahlungen für eine Fahrkarte oder ein Hotelzimmer.

Ansprechpartner in einem solchen Fall ist zunächst einmal die Stelle, bei der die Konzertkarten gekauft wurden. In den meisten Fällen übertragen Veranstalter nämlich nicht nur den Verkauf von Konzertkarten, sondern auch die Rückabwicklung auf die Vorverkaufsstellen. Nimmt die Vorverkaufsstelle die Erstattung der Kosten nicht vor, muss sich der Kartenkäufer an den Veranstalter wenden und bekommt dann von ihm sein Geld zurück.  Ähnlich sieht es aus, wenn das Konzert verschoben wird.

Wird das Konzert auf einen anderen Termin verlegt, bleiben die Konzertkarten gültig, so dass der Kartenkäufer das Konzert natürlich trotzdem besuchen kann, nur eben an einem anderen Tag. Hat der Kartenkäufer aber an dem neuen Termin keine Zeit, kann er seine Konzertkarte zurückgeben.

Er bekommt dann die kompletten Kosten für die Karte, also den Eintrittspreis samt eventuellen Vorverkaufsgebühren und Versandkosten, erstattet. Ansprechpartner in diesem Fall ist wieder die Stelle, bei der die Konzertkarte gekauft wurde. Sie wird die Erstattung der Kosten entweder selbst vornehmen oder den Kartenkäufer an den Veranstalter verweisen.  

 

Wenn das Konzert mit deutlicher Verspätung anfängt

Auf der Konzertkarte steht, wann der Einlass beginnt und wann das Konzert anfängt. Nun kann es aber passieren, dass die Konzertbesucher noch immer draußen stehen und auf den Einlass warten, obwohl das Konzert eigentlich schon in vollem Gange sein sollte. Genauso ist denkbar, dass zwar mit dem pünktlichen Einlass alles geklappt hat, die Band nun aber stundenlang auf sich warten lässt. Lange Wartezeiten und ärgerliche Verspätungen muss ein Konzertbesucher nicht hinnehmen.

Natürlich kann es immer mal wieder zu Verzögerungen kommen. Viel länger als eine Stunde sollte die Wartezeit aber nicht sein. Passiert es doch, kann der Konzertbesucher die Verspätung beim Veranstalter reklamieren und ihn dazu auffordern, einen Teil des Eintrittspreises zu erstatten. Dafür sollte der Konzertbesucher seine Eintrittskarte aber unbedingt aufheben und sich am besten noch Namen von zwei, drei Zeugen notieren, damit er einen Beweis für die Verspätung hat.

Ist dem Konzertbesucher ein Schaden entstanden, beispielsweise weil er die gekaufte Fahrkarte wegen der Verspätung nicht mehr nutzen konnte und deshalb eine neue Fahrkarte kaufen oder ein Taxi nehmen musste, kann er die entstandenen Mehrkosten ebenfalls beim Veranstalter geltend machen.


Wenn das Konzert schon nach wenigen Minuten wieder vorbei ist

Feste Regeln, wie lange ein Konzert mindestens dauern muss, gibt es nicht. Wenn die Band aber sichtbar schlechte Laune oder offensichtlich keine Lust auf das Konzert hat, gerade einmal zwei, drei Songs spielt und den Auftritt dann nach ein paar Minuten wieder beendet, ist das nicht in Ordnung.

Als grobe Faustregel gilt, dass der Konzertbesucher eine Konzertdauer von mindestens einer Stunde erwarten darf. Verschwindet die Band schon nach ein paar Minuten wieder von der Bühne, kann sich der Konzertbesucher an den Veranstalter wenden und einen Teil des Eintrittspreises zurückverlangen. Bereits im Vorfeld kann sich der Konzertbesucher übrigens beim Veranstalter darüber informieren, wie lange der Auftritt ungefähr dauern wird.

Sichert der Veranstalter eine Konzertdauer von rund anderthalb Stunden zu, das Konzert dauert dann aber tatsächlich gerade einmal 20 Minuten, hat der Konzertbesucher gute Chancen auf eine Teilrückerstattung seiner Kosten.
Gleiches gilt übrigens für den Fall, dass die angekündigten Vorgruppen nicht auftauchen. Sind auf den Plakaten oder den Eintrittskarten eine oder mehrere Vorgruppen genannt, sind sie Bestandteil des geschlossenen Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Konzertbesucher.

Treten die angekündigten Vorgruppen dann nicht auf, ist der Vertrag nur teilweise erfüllt. Dies hat zur Folge, dass der Konzertbesucher einen Teil seines Geldes, das ja als Gegenleistung für die vertraglich vereinbarten Leistungen bezahlt wurde, zurückfordern kann.
 

 

Wenn es die Sicherheitsleute mit der Einlasskontrolle übertreiben

Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Konzertbesucher verantwortlich. Diese kann er letztlich nur durch Einlasskontrollen und klare Regeln sicherstellen. Mitunter mögen die Vorkehrungen zwar nervig sein und teilweise auch übertrieben erscheinen, unterm Strich sind sie aber wichtig und dienen der Sicherheit aller. Trotzdem dürfen sich die Sicherheitsleute nicht alles erlauben.

Ist auf der Eintrittskarte ausdrücklich angegeben, dass es nicht gestattet ist, Kameras, Tonaufzeichnungsgeräte oder Lebensmittel mitzubringen, sollte der Konzertbesucher solche Sachen am besten gleich zu Hause lassen. Andernfalls muss er es akzeptieren, wenn ihm die Gegenstände am Eingang abgenommen werden. Er hat zwar einen Anspruch darauf, dass er seine Sachen nach dem Konzert unbeschädigt wieder zurückbekommt.

In der Praxis dürfte es allerdings schwer werden, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn etwas beschädigt wurde oder verloren gegangen ist. Schließlich wurde der Konzertbesucher ja vorher ausdrücklich darauf hingewiesen, was er mitbringen darf und was nicht.

Da die Sicherheit vorgeht, kann der Konzertbesucher auch einem Abtasten im Rahmen der Einlasskontrolle nicht widersprechen. Eine Konzertbesucherin hat allerdings das Recht, auf eine Sicherheitsfrau zu bestehen. Eine Frau muss sich nämlich nicht von einem Mann abtasten lassen. Andererseits sollte der Konzertbesucher im Hinterkopf behalten, dass die Sicherheitsleute Profis sind.

Sie interessieren sich nicht für den menschlichen Körper, sondern ihnen geht es darum, gefährliche Gegenstände zu finden und zu beseitigen. Ist auf der Eintrittskarte keine Rede von einem Lebensmittelverbot, spricht nichts dagegen, wenn sich der Konzertbesucher einen Schokoriegel, etwas Obst, ein belegtes Brötchen oder ein alkoholfreies Getränk in einer Plastikflasche oder einem Tetrapack mitbringt. Solche Sachen muss er dann am Eingang auch nicht abgeben.

Verweigert das Sicherheitspersonal daraufhin oder aus anderen Gründen den Zutritt und hat der Konzertbesucher tatsächlich gegen keine Bedingungen des Veranstalters verstoßen, kann er sein Geld zurückverlangen. Der Veranstalter hat nämlich das Hausrecht. Er und seine Vertreter, in diesem Fall die Sicherheitsleute, können deshalb eine Art Hausverbot oder einen Platzverweis aussprechen, wenn dies aus ihrer Sicht notwendig und angemessen ist. Im Gegenzug hat der Konzertbesucher aber einen Anspruch auf eine Kostenerstattung, wenn er nicht gegen die Regeln verstoßen hat.

Mehr Tipps, Ratgeber und Musikthemen:

Thema: Die Rechte beim Konzertbesuch

 
< Prev   Next >

Anzeige

 

 

 

 

© 2006 - J!LM -

Autoren & Betreiber Internetmedien Ferya Gülcan