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  Wednesday, 27 November 2024
 
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Infos zu MP3-Dateien und CC-Musik

Infos zu MP3-Dateien und CC-Musik 

Die CD ist nach wie vor der Tonträger, der am weitesten verbreitet ist und am häufigsten verkauft wird. Aber die CD hat mächtig Konkurrenz bekommen. Denn statt sich ganze Alben zu kaufen, laden sich viele lieber nur einzelne Songs runter und stellen so ihre ganz eigene Playlist zusammen.

 

 

Andere haben keine Lust auf Regale, die mit CDs vollgestopft sind, und legen sich ihre Musiksammlung deshalb einfach virtuell an. Nun werfen mp3-Dateien aber durchaus einige Fragen auf, beispielsweise wenn es darum geht, ob die Musikdateien eigentlich verschenkt oder sogar weiterverkauft werden dürfen. Auch die Frage, ob der Download von kostenfrei angebotener Musik immer und automatisch illegal ist, können viele nicht beantworten.

 

Der folgende Beitrag verrät deshalb ein paar wichtige
Infos zu mp3-Dateien und CC-Musik:
 

 

Dürfen mp3-Dateien weitergegeben werden?

Wer sich irgendwann einmal eine CD gekauft hat und sie jetzt nicht mehr haben möchte, kann die gebrauchte CD wieder verkaufen. Bei Musikdateien sieht die Sache anders aus. Hintergrund hierzu ist, dass zwischen Originalen und Kopien oder genauer gesagt zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken unterschieden wird.

Eine CD gilt als ein körperliches Werk, eine Musikdatei als ein unkörperliches. Körperlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich bei einer CD um einen echten Tonträger handelt und somit zumindest in der Theorie recht gut gesteuert werden kann, wie viele dieser Tonträger in den Umlauf gebracht werden. Im Unterschied dazu muss eine Musikdatei erst auf einem Gerät abgelegt werden und dieses Gerät dient dann im Prinzip als Tonträger und Abspielgerät in einem.

Gleichzeitig ist jede Musikdatei, die heruntergeladen oder in anderer Form weitergegeben wird, eine Kopie. Lädt sich der Nutzer eine Musikdatei herunter, kauft er aber weder die Musik als solches noch seine Kopie von der Datei. Stattdessen erwirbt er nur ein Nutzungsrecht, während die Verwertungsrechte beim Urheber verbleiben. Deshalb darf der Nutzer seine Musikdateikopie zwar auf einem Endgerät speichern und sich anhören. Er darf sie aber nicht weiterverbreiten oder gar weiterverkaufen. Allerdings ist das bei einer CD letztlich genauso, denn es ist erlaubt, die CD so weiterzuverkaufen, wie sie gekauft wurde, also als Original. Kopien zu brennen und diese zu verkaufen, ist hingegen verboten.

Nun bleibt aber die Frage, ob der Nutzer einen Song oder ein Album, das er als Musikdatei gespeichert hat, beispielsweise per Bluetooth oder App mit einem Freund teilen, ihm also schenken darf. Die Antwort auf diese Frage lautet “Ja”, allerdings mit der Einschränkung, dass die Musik legal erworben sein muss. Hat sich der Nutzer also die CD gekauft oder das Album oder einzelne Songs als Datei legal heruntergeladen, darf er von der Musik Kopien für den privaten Gebrauch anfertigen.

Die Rechtsprechung erlaubt bis zu sieben Privatkopien pro CD oder Musikdatei. Diese Privatkopien darf der Nutzer selbst verwenden oder eben seinen Freunden schenken. Nicht erlaubt ist es aber, die Musik an anderer Stelle zu veröffentlichen oder die Kopien gegen ein Entgelt weiterzugeben. Und Privatkopien sind wirklich nur dann zulässig, wenn die Musik tatsächlich legal erworben wurde.

Weiß der Nutzer nicht, wo ein Song herkommt, sollte er auf Kopien besser verzichten, denn dies könnte nicht mehr legal sein. Gleiches gilt natürlich, wenn der Nutzer die Musik illegal heruntergeladen hat. In diesem Fall ist schon das Herunterladen strafbar gewesen und durch Kopien setzt er noch einen drauf.  

 

Was sind mp3-Streamripper?

In Video-Portalen finden sich allerlei Musikvideos. Manchmal sind auch ganz normale Videos zu verschiedensten Themen mit richtig guter Hintergrundmusik unterlegt. Wenn der Nutzer nun einen Song, den er in einem Online-Video entdeckt hat, gerne als Musikdatei hätte, kann er auf einen sogenannten mp3-Streamripper zurückgreifen.

Ein mp3-Streamripper ist ein Online-Tool, das den Ton eines Internetvideos herausfiltert und daraus eine mp3-Datei erstellt. mp3-Streamripper können als Software auf dem Computer installiert werden. Daneben gibt es sie in Form von Internetseiten und dort muss der Nutzer dann den Link zum entsprechenden Video eingeben. Das Rippen von Tonspuren aus Internetvideos ist nach derzeitiger Rechtslage legal. (Korrekterweise muss es heißen, dass bislang noch kein Gericht verbindlich entschieden hat, dass das Rippen von Videotonspuren illegal ist.)

Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Musik aus einer offiziellen Quelle stammt. Solche offiziellen Quellen dürften in erster Linie der offizielle Videokanal des Künstlers und der offizielle Videokanal des Plattenlabels sein, das den Song veröffentlicht hat. Durch Rippen entstandene mp3-Dateien sind aber ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt.

Der Nutzer darf sie also auf seinem Gerät speichern und sich anhören. Sie selbst in ein eigenes Video einzubauen, an anderer Stelle zu veröffentlichen oder anderweitig zu verbreiten, ist nicht erlaubt. Vorsicht ist auch dann geboten, wenn es sich um kein Video aus einer offiziellen Quelle handelt. Hier stellt sich nämlich die Frage, ob der Videoproduzent überhaupt die Genehmigung hat, den Song in seinem Clip zu verwenden. Hat er keine Erlaubnis, macht er sich strafbar, genauso wie auch der Nutzer, der die Tonspuren rippt.  

 

Was ist CC-Musik?

Genauso wie CDs im Plattenladen Geld kosten, sind auch Musik-Downloads kostenpflichtig. Die meisten Hits schlagen mit 99 Cent pro Song zu Buche. Im Internet gibt es aber auch die Möglichkeit, Musik kostenfrei und dabei ganz legal herunterzuladen. Das Stichwort in diesem Zusammenhang lautet CC-Musik. CC steht für Creative Commons und bezeichnet eine Organisation mit alternativen Lizenzmodellen. Bei diesen Lizenzen, die neben Musik auch für Bilder, Texte, Videos und Software angeboten werden, kann der Urheber selbst festlegen, wie andere sein Werk nutzen dürfen.

Für die Kennzeichnung werden vier verschiedene Symbole verwendet:

·         Ein Kreis mit einem Männchen steht für Attribution und bedeutet, dass der Name des Urhebers genannt werden muss.

·         Ein Kreis mit einem durchgestrichenen Dollarzeichen steht für Non Commercial und heißt, dass das Werk nicht kommerziell genutzt werden darf.

·         Ein Kreis mit einem Gleichheitszeichen (=) steht für No Derivative Works. Das bedeutet, dass das Werk nicht verändert oder anderweitig bearbeitet werden darf.

·         Ein Kreis mit einem Pfeil, der gegen den Uhrzeigersinn im Kreis verläuft, steht für Share Alike. Damit ist gemeint, dass der Nutzer seine Version des Werks unter den gleichen CC-Bedingungen weitergeben muss, wie es der Urheber mit dem ursprünglichen Werk getan hat. 

Die vier Symbole können zu sechs verschiedenen Lizenzmodellen zusammengestellt werden, wobei die Vorgabe der Namensnennung immer dabei ist. Bei CC-Musik handelt es sich um Songs, die zum Weitergeben gedacht sind und die der Nutzer auch für eigene Kreationen wie Videos verwenden darf, teilweise sogar in bearbeiteter Form.

Im Internet gibt es inzwischen zahlreiche Portale und Shops, die neben kostenpflichtiger Musik auch CC-Musik im Angebot haben. Außerdem gibt es Plattformen, die sich auf CC-Musik spezialisiert haben. Aktuelle Hits aus den Charts sollte der Nutzer hier allerdings nicht erwarten, denn sie sind in aller Regel durch die GEMA geschützt und eine Verbreitung entsprechend kostenpflichtig. Dafür bietet CC-Musik aber die Chance, echte Newcomer zu entdecken und richtig gute Musik abseits des Mainstreams zu hören.

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