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Die spannendsten Infos zu ABBA Die spannendsten Infos zu ABBA Lange bevor das Möbelhaus und die Modekette ihren großen Siegeszug antraten, hatte Schweden bereits einen weltberühmten Exportschlager. 1972 formierten sich Agnetha Fältskog, Björn Ulvaeus, Benny Andersson und Anni-Frid Lyngstad zu der Band ABBA und legten mit ihrer ersten Platte „People Need Love“ den Grundstein für eine sensationelle Karriere. So gewannen sie 1974 mit dem Song „Waterloo“ den Grand Prix d‘Eurovision de la Chanson.    Ganzen Artikel...

Musik mittels Smartphone und Tablet? Musik mittels Smartphone und Tablet? - Ein paar Beispiele Wenn es um das Musizieren geht, denken die meisten sicherlich zunächst an die klassischen, herkömmlichen Instrumente wie die Gitarre, das Klavier, die Geige oder das Schlagzeug. Smartphones, Tablets und andere mobile Endgeräte hingegen werden eher als Wiedergabegeräte mit Musik in Verbindung gebracht. Dabei eignen sich diese Geräte hervorragend auch als Musikinstrumente.   Ganzen Artikel...

Zeitschriften zu Events und Veranstaltungen Auf dem Laufenden bleiben - Liste mit Zeitschriften zu Events und Veranstaltungen Hinter der Musik steht eine große und bedeutende Industrie. Musiker, Texter, Produzenten, Studiotechniker, Veranstalter, Manager und Musikhändler sind nur ein paar Beispiele für diejenigen, die ihr Geld direkt oder indirekt mit der Musik verdienen. Auf der anderen Seite findet Musik begeisterte Abnehmer, sowohl in Form von passionierten Musikliebhabern und Fans als auch in Form von denjenigen, die Musik zwar nur nebenbei hören, sie aber auch nicht missen möchten.   Ganzen Artikel...

In 5 Schritten zum eigenen Song, 3. Teil In 5 Schritten zum eigenen Song, 3. Teil   Ein einzelnes Wort oder ein Satz, ein Akkord, eine Melodie, ein Rhythmus: Sie alle können der erste Schritt zu einem Lied sein. Wenn der Musiker weiß, wie er vorgehen muss und worauf es ankommt, kann er aus so ziemlich jedem Einfall einen guten Song machen. Denn hinter dem Songwriting steckt ein System. Zwar reicht natürlich Technik alleine nicht aus. Kreativität und eine persönliche Note sind mindestens genauso wichtig. Aber Songs zu schreiben, ist eben nicht so schwer, wie viele vermuten. Wir erklären ausführlich, welche fünf Schritte zum eigenen Song führen. Dabei haben wir die drei ersten Schritte bereits gemeistert. Hier ist der 3. und letzte Teil der Beitragsreihe!    Ganzen Artikel...



Wissenswertes zum Stichwort Beethovens 9. Interessantes und Wissenswertes zum Stichwort "Beethovens 9." Klassische Musik ist sicher nicht jedermanns Sache. Aber es gibt ein paar Stücke, die selbst denjenigen ein Begriff sind, die mit der Klassik nicht viel anfangen können. Zu diesen Stücken gehört beispielsweise Beethovens 5. Sinfonie.   Ganzen Artikel...

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  Friday, 29 November 2024
 
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Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen 

Im Internet gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich seine Lieblingsmusik zu besorgen. So ist es möglich, CDs ganz normal zu kaufen, entweder neu und originalversiegelt oder gebraucht. Daneben sind einzelne Songs und ganze Alben für recht kleines Geld als MP3-Dateien zu haben.

Und schließlich gibt es da noch die vielen verschiedenen Musik-Tauschbörsen. Gerade hier wird jedoch oft gewarnt, dass die Grenze zur Illegalität schnell überschritten und böse Post von einem Anwalt die Folge sein kann.

 

 

Aber was ist denn nun erlaubt und was nicht? :

 

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

Musik-Tauschbörsen als solches sind grundsätzlich legal. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Börsen nur solche Musik anbieten, die der Urheber für eine entsprechende Verwendung freigegeben hat. Wer hingegen als Nutzer eine Musik-Tauschbörse besucht und dabei Songs up- und downloaded, kann sich aber recht schnell strafbar machen. Der entscheidende Punkt in diesem Zusammenhang ist nämlich immer, wie es mit dem urheberrechtlichen Schutz aussieht.

Wird ein Song ausschließlich für den privaten Gebrauch heruntergeladen, ist dagegen aus rechtlicher Sicht zunächst nichts einzuwenden. Voraussetzung ist aber, dass der Song nicht aus einer, wie die Juristen sagen, offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt. Genau dies ist allerdings der Knackpunkt. Manchmal kann der Nutzer schlichtweg nicht wissen, ob ein Song auf legalem oder auf illegalem Weg in der Tauschbörse gelandet ist. Manchmal kann es sich der Nutzer aber auch denken, etwa wenn ein topaktueller Charthit kostenlos zur Verfügung steht.

In beiden Fällen ist der Nutzer auf der sicheren Seite, wenn er den Download bleiben lässt. Bei Musik-Tauschbörsen kommt noch eine zweite Problematik dazu. In aller Regel funktioniert das Filesharing in zwei Richtungen. Das bedeutet, der Nutzer lädt sich nicht nur Songs herunter, sondern er lädt gleichzeitig auch Daten herauf.

Solange ein Song urheberrechtlich geschützt ist, ist ein Upload aber immer illegal. Die Folge kann dann eine Abmahnung sein, die mit einer Unterlassungserklärung und mitunter happigen Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten einhergeht.     

 

Musik-Tauschbörsen mit CC-lizenzierter Musik

Wer sich Musik aus dem Internet herunterladen möchte, ohne dabei Post vom Anwalt zu riskieren, aber auch ohne Geld dafür zu bezahlen, findet mit CC-lizenzierter Musik vielleicht die richtige Alternative. CC steht für Creative Commons und dahinter steht eine Organisation, die alternative Modelle für Lizenzen anbietet. Künstler können diese Lizenzen für ihre Werke nutzen, egal ob es sich bei den Werken um Songs oder um Bilder, Videos, Texte oder Software handelt.

Der Urheber des Werks entscheidet dabei selbst, wie und wofür Nutzer sein Werk verwenden dürfen. Bei Musik, die GEMA-geschützt ist, ist das so nicht der Fall. Diese Musik darf ohne Genehmigung nämlich grundsätzlich nicht verbreitet werden und für eine entsprechende Genehmigung werden Gebühren fällig. CC-lizenzierte Musik ist nicht GEMA-geschützt.

Auch bei CC-lizenzierter Musik setzt die Nutzung, Verbreitung und Verarbeitung zwar eine Genehmigung voraus, die Verwendungsrechte räumt der Urheber aber ausdrücklich ein. Was erlaubt ist und was nicht, ist außerdem immer direkt zusammen mit dem Song angegeben.

Dafür gibt es bei CC-Lizenzen vier verschiedene Symbole:

1.       Ein Männchen in einem Kreis ist das Symbol für Attribution. Es bedeutet, dass der Urheber namentlich genannt werden muss. Dieses Symbol ist bei jedem Werk zu finden.

2.       Das = in einem Kreis steht für No Derivative Works. Ist ein Song mit diesem Symbol gekennzeichnet, heißt das, dass der Song nicht bearbeitet und verändert, also beispielsweise gekürzt oder neu abgemischt werden darf.

3.       Eine Art Dollarzeichen in einem Kreis bedeutet NonCommercial und meint, dass der Song nicht dazu verwendet werden darf, um selbst Geld damit zu verdienen.

4.       Ein Kreis mit einem Pfeil, der die Form eines spiegelverkehrten Cs hat, steht für Share Alike. Damit ist gemeint, dass die eigene Version des Songs, beispielsweise nachdem er neu abgemischt wurde, unter die gleiche CC-Lizenz gestellt werden muss wie das Ursprungswerk.

 

Diese vier Symbole können in verschiedenen Varianten miteinander kombiniert sein. Mittlerweile gibt es mehrere Musik-Tauschbörsen, die ausschließlich CC-lizenzierte Musik anbieten. Hier kann sich der Nutzer seine persönliche Musiksammlung also ganz legal und kostenfrei zusammenstellen oder erweitern. Aktuelle Hits aus den Charts wird er in den Portalen zwar nicht finden, aber dafür kann er jede Menge neue Bands, interessante Künstler und spannende Musik entdecken.  

 

Musik aus der eigenen Sammlung verkaufen

Es kann durchaus sein, dass sich der Musikgeschmack ändert oder die Musiksammlung ausgemistet werden soll. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob der Nutzer seine CDs und Musikdateien weiterverkaufen darf oder ob nicht. Der Knackpunkt bei dieser Frage ist die Unterscheidung zwischen Original und Kopie oder noch genauer zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken.

Eine CD gilt als ein körperlicher Werk. Aus diesem Grund darf der Nutzer CDs, die ihm nicht mehr gefallen oder die er nicht mehr braucht, wieder verkaufen. Bei Musikdateien hingegen handelt es sich um unkörperliche Werke, denn bei einer Musikdatei wird nicht das Original, sondern jedes Mal nur eine Kopie weitergegeben.

Deshalb ist es nicht erlaubt, Musikdateien weiterzuverkaufen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einzelne Songs oder ganze Alben handelt, die der Nutzer in einem Online-Musikshop gekauft hat. Die Sache mit den Kopien gilt übrigens auch für CDs, denn auch bei CDs dürfen nur Originale und nicht selbstgebrannte Kopien verkauft werden.

Warum CDs weiterverkauft werden dürfen und Musikdateien nicht, wird nachvollziehbar, wenn sich der Nutzer das Urheberrecht ins Gedächtnis ruft. Durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei kauft der Nutzer ja eigentlich nicht die Musik als solches, sondern er erwirbt Nutzungsrechte. Die Verwertungsrechte verbleiben gemäß Urheberrecht beim Urheber.

Der Musikkäufer kann das Werk somit lediglich nutzen, im Fall von Musik also hören. Kauft der Nutzer eine Musikdatei, kann er sich diese Datei folglich über den Computer oder seinen MP3-Player anhören. Würde er sie aber weitergeben oder gar verkaufen, würde er Kopien verteilen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen, denn die Verwertungsrechte hat ja nicht er, sondern der Urheber. Bei einer CD ist das anders, denn hier verkauft der Nutzer, vereinfacht erklärt, lediglich den originalen Datenträger.

Mehr Musikthemen, Tipps und Ratgeber:

Thema: Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

 
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