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Wie oft und wie lange sollte mit dem Musikinstrument geübt werden? 2. Teil Wie oft und wie lange sollte mit dem Musikinstrument geübt werden? 2. Teil   Auch wenn die Begeisterung am Anfang riesengroß ist, dauert es seine Zeit, bis aus dem Musikinstrument wirklich schöne Töne erklingen. Es heißt nicht umsonst, dass Übung den Meister macht. Das gilt fürs Musizieren genauso wie in vielen anderen Bereichen. Doch wie oft und wie lange sollte mit dem Musikinstrument eigentlich geübt werden? Wie lange dauert es, bis der Musiker seine ersten Lieder spielen kann? Und wie geht ein Einsteiger am besten vor? In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir solche Fragen. Dabei haben wir im 1. Teil aufgezeigt, welche groben Richtwerte für Übungseinheiten gelten und was effektives Üben ausmacht. Hier ist der 2. Teil!  Ganzen Artikel...

Was ist der Mozart-Effekt? Was ist der Mozart-Effekt?   Morgens zum Aufwachen, zum Mitsingen unter der Dusche, beim Autofahren, im Hintergrund während der Arbeit, abends zum Entspannen: Viele von uns sind ständig von Musik umgeben. Musik sorgt für gute Laune, weckt Erinnerungen und kann eine willkommene Ablenkung sein. Doch Musik wird auch nachgesagt, dass sie uns dabei helfen soll, zu denken und zu lernen. Die Ursache dafür soll der sogenannte Mozart-Effekt sein. Doch was steckt dahinter? Und stimmt die These wirklich?    Ganzen Artikel...

Die groessten Songwriter aller Zeiten Die größten Songwriter aller Zeiten Das Repertoire an Superhits ist groß und meist reichen schon die ersten Töne, um den Song zu erkennen und mitsingen oder zumindest mitsummen zu können. Die meisten Superhits werden dann auch automatisch mit den Künstlern assoziiert, die sie gesungen und bekannt gemacht haben. In vielen Fällen verdanken die Künstler ihren Erfolg aber den Songwritern, die teils völlig unbekannt im Hintergrund bleiben oder teils selbst berühmte Stars sind, wenn auch nicht immer im Musikbusiness.Nun ist es sicher nur bedingt möglich, alle großen Songwriter in einer Liste zusammenzutragen, denn dazu gibt es schlichtweg zu viele und nicht immer ist die Herkunft eines Songs tatsächlich geklärt.    Ganzen Artikel...

Wenn der Teenie aufs Konzert geht: organisatorische Tipps für Eltern, Teil 2 Wenn der Teenie aufs Konzert geht: organisatorische Tipps für Eltern, Teil 2 Irgendwann wird aus dem kleinen Kind ein Teenie. Und oft ist das auch die Zeit, in der das Interesse an Musik erwacht. Das Jugendzimmer wird mit Postern vom Lieblingsstar tapeziert und die Songs einer Band laufen rauf und runter. Selbst wenn der Nachwuchs nicht unbedingt auf Vokabellernen steht, kann er die englischen Songtexte perfekt mitsingen. Klar, dass die Begeisterung groß ist, wenn der Lieblingskünstler auf Tournee geht und der Teenie so die Chance hat, ihn live auf der Bühne zu erleben.    Ganzen Artikel...



Infos und Tipps rund um MP3-Player Infos und Tipps rund um MP3-Player Musik begleitet die Menschheit schon seit jeher und es gab schon immer viele verschiedene Möglichkeiten, um Musik zu hören. Waren es früher einfache Konzerte oder Musikabende im Familienkreis, folgten Zeiten, in denen Musik bei Tanzveranstaltungen oder mithilfe von ersten Abspielgeräten für zu Hause gehört wurde. Heute sind Stereoanlagen und Autoradios längst selbstverständlich. Neben dem Besuch von Live-Konzerten und dem Musikhören zu Hause oder im Auto ist aber auch Musik für unterwegs sehr beliebt.   Ganzen Artikel...

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  Saturday, 30 November 2024
 
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Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen 

Im Internet gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich seine Lieblingsmusik zu besorgen. So ist es möglich, CDs ganz normal zu kaufen, entweder neu und originalversiegelt oder gebraucht. Daneben sind einzelne Songs und ganze Alben für recht kleines Geld als MP3-Dateien zu haben.

Und schließlich gibt es da noch die vielen verschiedenen Musik-Tauschbörsen. Gerade hier wird jedoch oft gewarnt, dass die Grenze zur Illegalität schnell überschritten und böse Post von einem Anwalt die Folge sein kann.

 

 

Aber was ist denn nun erlaubt und was nicht? :

 

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

Musik-Tauschbörsen als solches sind grundsätzlich legal. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Börsen nur solche Musik anbieten, die der Urheber für eine entsprechende Verwendung freigegeben hat. Wer hingegen als Nutzer eine Musik-Tauschbörse besucht und dabei Songs up- und downloaded, kann sich aber recht schnell strafbar machen. Der entscheidende Punkt in diesem Zusammenhang ist nämlich immer, wie es mit dem urheberrechtlichen Schutz aussieht.

Wird ein Song ausschließlich für den privaten Gebrauch heruntergeladen, ist dagegen aus rechtlicher Sicht zunächst nichts einzuwenden. Voraussetzung ist aber, dass der Song nicht aus einer, wie die Juristen sagen, offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt. Genau dies ist allerdings der Knackpunkt. Manchmal kann der Nutzer schlichtweg nicht wissen, ob ein Song auf legalem oder auf illegalem Weg in der Tauschbörse gelandet ist. Manchmal kann es sich der Nutzer aber auch denken, etwa wenn ein topaktueller Charthit kostenlos zur Verfügung steht.

In beiden Fällen ist der Nutzer auf der sicheren Seite, wenn er den Download bleiben lässt. Bei Musik-Tauschbörsen kommt noch eine zweite Problematik dazu. In aller Regel funktioniert das Filesharing in zwei Richtungen. Das bedeutet, der Nutzer lädt sich nicht nur Songs herunter, sondern er lädt gleichzeitig auch Daten herauf.

Solange ein Song urheberrechtlich geschützt ist, ist ein Upload aber immer illegal. Die Folge kann dann eine Abmahnung sein, die mit einer Unterlassungserklärung und mitunter happigen Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten einhergeht.     

 

Musik-Tauschbörsen mit CC-lizenzierter Musik

Wer sich Musik aus dem Internet herunterladen möchte, ohne dabei Post vom Anwalt zu riskieren, aber auch ohne Geld dafür zu bezahlen, findet mit CC-lizenzierter Musik vielleicht die richtige Alternative. CC steht für Creative Commons und dahinter steht eine Organisation, die alternative Modelle für Lizenzen anbietet. Künstler können diese Lizenzen für ihre Werke nutzen, egal ob es sich bei den Werken um Songs oder um Bilder, Videos, Texte oder Software handelt.

Der Urheber des Werks entscheidet dabei selbst, wie und wofür Nutzer sein Werk verwenden dürfen. Bei Musik, die GEMA-geschützt ist, ist das so nicht der Fall. Diese Musik darf ohne Genehmigung nämlich grundsätzlich nicht verbreitet werden und für eine entsprechende Genehmigung werden Gebühren fällig. CC-lizenzierte Musik ist nicht GEMA-geschützt.

Auch bei CC-lizenzierter Musik setzt die Nutzung, Verbreitung und Verarbeitung zwar eine Genehmigung voraus, die Verwendungsrechte räumt der Urheber aber ausdrücklich ein. Was erlaubt ist und was nicht, ist außerdem immer direkt zusammen mit dem Song angegeben.

Dafür gibt es bei CC-Lizenzen vier verschiedene Symbole:

1.       Ein Männchen in einem Kreis ist das Symbol für Attribution. Es bedeutet, dass der Urheber namentlich genannt werden muss. Dieses Symbol ist bei jedem Werk zu finden.

2.       Das = in einem Kreis steht für No Derivative Works. Ist ein Song mit diesem Symbol gekennzeichnet, heißt das, dass der Song nicht bearbeitet und verändert, also beispielsweise gekürzt oder neu abgemischt werden darf.

3.       Eine Art Dollarzeichen in einem Kreis bedeutet NonCommercial und meint, dass der Song nicht dazu verwendet werden darf, um selbst Geld damit zu verdienen.

4.       Ein Kreis mit einem Pfeil, der die Form eines spiegelverkehrten Cs hat, steht für Share Alike. Damit ist gemeint, dass die eigene Version des Songs, beispielsweise nachdem er neu abgemischt wurde, unter die gleiche CC-Lizenz gestellt werden muss wie das Ursprungswerk.

 

Diese vier Symbole können in verschiedenen Varianten miteinander kombiniert sein. Mittlerweile gibt es mehrere Musik-Tauschbörsen, die ausschließlich CC-lizenzierte Musik anbieten. Hier kann sich der Nutzer seine persönliche Musiksammlung also ganz legal und kostenfrei zusammenstellen oder erweitern. Aktuelle Hits aus den Charts wird er in den Portalen zwar nicht finden, aber dafür kann er jede Menge neue Bands, interessante Künstler und spannende Musik entdecken.  

 

Musik aus der eigenen Sammlung verkaufen

Es kann durchaus sein, dass sich der Musikgeschmack ändert oder die Musiksammlung ausgemistet werden soll. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob der Nutzer seine CDs und Musikdateien weiterverkaufen darf oder ob nicht. Der Knackpunkt bei dieser Frage ist die Unterscheidung zwischen Original und Kopie oder noch genauer zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken.

Eine CD gilt als ein körperlicher Werk. Aus diesem Grund darf der Nutzer CDs, die ihm nicht mehr gefallen oder die er nicht mehr braucht, wieder verkaufen. Bei Musikdateien hingegen handelt es sich um unkörperliche Werke, denn bei einer Musikdatei wird nicht das Original, sondern jedes Mal nur eine Kopie weitergegeben.

Deshalb ist es nicht erlaubt, Musikdateien weiterzuverkaufen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einzelne Songs oder ganze Alben handelt, die der Nutzer in einem Online-Musikshop gekauft hat. Die Sache mit den Kopien gilt übrigens auch für CDs, denn auch bei CDs dürfen nur Originale und nicht selbstgebrannte Kopien verkauft werden.

Warum CDs weiterverkauft werden dürfen und Musikdateien nicht, wird nachvollziehbar, wenn sich der Nutzer das Urheberrecht ins Gedächtnis ruft. Durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei kauft der Nutzer ja eigentlich nicht die Musik als solches, sondern er erwirbt Nutzungsrechte. Die Verwertungsrechte verbleiben gemäß Urheberrecht beim Urheber.

Der Musikkäufer kann das Werk somit lediglich nutzen, im Fall von Musik also hören. Kauft der Nutzer eine Musikdatei, kann er sich diese Datei folglich über den Computer oder seinen MP3-Player anhören. Würde er sie aber weitergeben oder gar verkaufen, würde er Kopien verteilen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen, denn die Verwertungsrechte hat ja nicht er, sondern der Urheber. Bei einer CD ist das anders, denn hier verkauft der Nutzer, vereinfacht erklärt, lediglich den originalen Datenträger.

Mehr Musikthemen, Tipps und Ratgeber:

Thema: Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

 
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