Konzerte News
Menü
EU Konzertkarten
Fachartikel
Konzertkarten Deutschland
Konzertkarten Vorverkauf
Konzertkarten Online
Konzertkarten Suche
Konzertkarten International
Konzertkarten Last Minute
Konzertkarten Musik
Impressum - Datenschutz
Verzeichnis
Konzertkarten Blog
Grafiken
Grafiken, Tabellen und Diagramme
Populäre Artikel
mehr Artikel
Die erfolgreichsten weiblichen Rockstars Einige der größten und erfolgreichsten weiblichen Rockstars im Kurzportrait Als in den USA in den 1950er-Jahren die Geburtsstunde des Rock’n’roll schlug, waren durchaus auch einige Frauen daran beteiligt. Ein paar von diesen Frauen sollte es sogar gelingen, die Musikgeschichte nachhaltig zu prägen und dabei nicht nur selbst zu Weltstars zu werden, sondern durch die von ihnen geschriebenen Songs oder als Produzentinnen auch anderen Stars zu Weltkarrieren zu verhelfen.   Ganzen Artikel...

Tipps - in den Backstagebereich kommen Die besten Tipps, wie es klappen kann, in den Backstagebereich zu kommen Die meisten Fans möchten ihre Stars nicht nur live auf der Konzertbühne erleben, sondern am liebsten auch einen Blick hinter die Bühne werfen und ihre Idole im Backstagebereich hautnah erleben. Einige wenige Fans haben vielleicht das Glück, eine VIP-Karte samt Backstagepass zu ergattern, für die meisten anderen Fans scheitert der Versuch, hinter die Bühne zu kommen, aber spätestens am Sicherheitspersonal. Dennoch ist es nicht unmöglich, bei einem Konzert einen Blick hinter die Bühne zu werfen.   Ganzen Artikel...

Fragen rund um die Charts Fragen rund um die Charts  Für Musikfans sind die Charts eine unverzichtbare und regelmäßig mit großer Spannung erwartete Lektüre. Für die Musikindustrie sind die Charts das Maß aller Dinge, wenn es um Erfolge und Misserfolge geht. Die Charts erscheinen wöchentlich und listen die erfolgreichsten Tonträger der jeweiligen Woche auf.   Ganzen Artikel...

Ein privates Hauskonzert organisieren - Infos und Tipps Ein privates Hauskonzert organisieren - Infos und Tipps Ein Konzert braucht nicht zwangsläufig die große Bühne. Auch die eigenen vier Wände können eine tolle Kulisse für ein Konzert sein.   Ganzen Artikel...



Was ist und macht die GEMA? Was ist und macht eigentlich die GEMA? Musik im Sinne von Kompositionen und Songtexten stellt geistiges Eigentum dar, das urheberrechtlich geschützt ist und als künstlerisches Gut über einen Wert verfügt. Dadurch ergibt sich für den Urheber das Recht, eine Vergütung einzufordern, wenn seine Werke abgespielt, aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt werden. Da ein Urheber jedoch kaum in der Lage ist, dieses Recht selbst wahrzunehmen, kommt an dieser Stelle die GEMA ins Spiel.   Ganzen Artikel...

Regional
Kommentare
Hobby: Konzertkarten...
Uebersicht zu Reggae...
Sicherheitsvorschrif...
Konzertkarten Rechnu...
Konzertkarten Vorver...
Link-Empfehlung
Gema
Verband Musikindustrie
Kultur Datenbank
Verband Veranstaltungswirtschaft
Verband Musikverleger
Verband Konzertchöre
Verband Musikschulen
Musikrechte Wiki
Verband Theater & Orchester
Künstlersozialkasse
Musiker Verband
 

 

  Saturday, 30 November 2024
 
Musikthemen
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen Singen ist ein tolles Hobby und manchmal sogar Teil des Berufs. Doch wenn die Stimme zu sehr beanspr...
Was ist das absolute Gehör?
Was ist das absolute Gehör? Musik entspannt, macht den Kopf frei und sorgt dafür, dass wir den Alltag für einen kurzen Mo...
Wie MP3 die Musikindustrie veränderte
Wie MP3 die Musikindustrie veränderte Das Problem, die Musiksammlung irgendwo zu verstauen, stellt sich heute kaum noch. Während w...
Wie umweltbelastend sind Festivals?
Wie umweltbelastend sind Festivals? Zurückgelassene Zelte, leere Flaschen und Dosen, verwaiste Einweggrills und sonstiger Müll...
Was ist der Mozart-Effekt?
Was ist der Mozart-Effekt? Morgens zum Aufwachen, zum Mitsingen unter der Dusche, beim Autofahren, im Hintergrund während der Arbei...
 
EU Konzertkarten arrow Konzertkarten Online arrow Konzertkarten Magdeburg arrow Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen
 
 
Anzeige
Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen 

Im Internet gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich seine Lieblingsmusik zu besorgen. So ist es möglich, CDs ganz normal zu kaufen, entweder neu und originalversiegelt oder gebraucht. Daneben sind einzelne Songs und ganze Alben für recht kleines Geld als MP3-Dateien zu haben.

Und schließlich gibt es da noch die vielen verschiedenen Musik-Tauschbörsen. Gerade hier wird jedoch oft gewarnt, dass die Grenze zur Illegalität schnell überschritten und böse Post von einem Anwalt die Folge sein kann.

 

 

Aber was ist denn nun erlaubt und was nicht? :

 

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

Musik-Tauschbörsen als solches sind grundsätzlich legal. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Börsen nur solche Musik anbieten, die der Urheber für eine entsprechende Verwendung freigegeben hat. Wer hingegen als Nutzer eine Musik-Tauschbörse besucht und dabei Songs up- und downloaded, kann sich aber recht schnell strafbar machen. Der entscheidende Punkt in diesem Zusammenhang ist nämlich immer, wie es mit dem urheberrechtlichen Schutz aussieht.

Wird ein Song ausschließlich für den privaten Gebrauch heruntergeladen, ist dagegen aus rechtlicher Sicht zunächst nichts einzuwenden. Voraussetzung ist aber, dass der Song nicht aus einer, wie die Juristen sagen, offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt. Genau dies ist allerdings der Knackpunkt. Manchmal kann der Nutzer schlichtweg nicht wissen, ob ein Song auf legalem oder auf illegalem Weg in der Tauschbörse gelandet ist. Manchmal kann es sich der Nutzer aber auch denken, etwa wenn ein topaktueller Charthit kostenlos zur Verfügung steht.

In beiden Fällen ist der Nutzer auf der sicheren Seite, wenn er den Download bleiben lässt. Bei Musik-Tauschbörsen kommt noch eine zweite Problematik dazu. In aller Regel funktioniert das Filesharing in zwei Richtungen. Das bedeutet, der Nutzer lädt sich nicht nur Songs herunter, sondern er lädt gleichzeitig auch Daten herauf.

Solange ein Song urheberrechtlich geschützt ist, ist ein Upload aber immer illegal. Die Folge kann dann eine Abmahnung sein, die mit einer Unterlassungserklärung und mitunter happigen Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten einhergeht.     

 

Musik-Tauschbörsen mit CC-lizenzierter Musik

Wer sich Musik aus dem Internet herunterladen möchte, ohne dabei Post vom Anwalt zu riskieren, aber auch ohne Geld dafür zu bezahlen, findet mit CC-lizenzierter Musik vielleicht die richtige Alternative. CC steht für Creative Commons und dahinter steht eine Organisation, die alternative Modelle für Lizenzen anbietet. Künstler können diese Lizenzen für ihre Werke nutzen, egal ob es sich bei den Werken um Songs oder um Bilder, Videos, Texte oder Software handelt.

Der Urheber des Werks entscheidet dabei selbst, wie und wofür Nutzer sein Werk verwenden dürfen. Bei Musik, die GEMA-geschützt ist, ist das so nicht der Fall. Diese Musik darf ohne Genehmigung nämlich grundsätzlich nicht verbreitet werden und für eine entsprechende Genehmigung werden Gebühren fällig. CC-lizenzierte Musik ist nicht GEMA-geschützt.

Auch bei CC-lizenzierter Musik setzt die Nutzung, Verbreitung und Verarbeitung zwar eine Genehmigung voraus, die Verwendungsrechte räumt der Urheber aber ausdrücklich ein. Was erlaubt ist und was nicht, ist außerdem immer direkt zusammen mit dem Song angegeben.

Dafür gibt es bei CC-Lizenzen vier verschiedene Symbole:

1.       Ein Männchen in einem Kreis ist das Symbol für Attribution. Es bedeutet, dass der Urheber namentlich genannt werden muss. Dieses Symbol ist bei jedem Werk zu finden.

2.       Das = in einem Kreis steht für No Derivative Works. Ist ein Song mit diesem Symbol gekennzeichnet, heißt das, dass der Song nicht bearbeitet und verändert, also beispielsweise gekürzt oder neu abgemischt werden darf.

3.       Eine Art Dollarzeichen in einem Kreis bedeutet NonCommercial und meint, dass der Song nicht dazu verwendet werden darf, um selbst Geld damit zu verdienen.

4.       Ein Kreis mit einem Pfeil, der die Form eines spiegelverkehrten Cs hat, steht für Share Alike. Damit ist gemeint, dass die eigene Version des Songs, beispielsweise nachdem er neu abgemischt wurde, unter die gleiche CC-Lizenz gestellt werden muss wie das Ursprungswerk.

 

Diese vier Symbole können in verschiedenen Varianten miteinander kombiniert sein. Mittlerweile gibt es mehrere Musik-Tauschbörsen, die ausschließlich CC-lizenzierte Musik anbieten. Hier kann sich der Nutzer seine persönliche Musiksammlung also ganz legal und kostenfrei zusammenstellen oder erweitern. Aktuelle Hits aus den Charts wird er in den Portalen zwar nicht finden, aber dafür kann er jede Menge neue Bands, interessante Künstler und spannende Musik entdecken.  

 

Musik aus der eigenen Sammlung verkaufen

Es kann durchaus sein, dass sich der Musikgeschmack ändert oder die Musiksammlung ausgemistet werden soll. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob der Nutzer seine CDs und Musikdateien weiterverkaufen darf oder ob nicht. Der Knackpunkt bei dieser Frage ist die Unterscheidung zwischen Original und Kopie oder noch genauer zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken.

Eine CD gilt als ein körperlicher Werk. Aus diesem Grund darf der Nutzer CDs, die ihm nicht mehr gefallen oder die er nicht mehr braucht, wieder verkaufen. Bei Musikdateien hingegen handelt es sich um unkörperliche Werke, denn bei einer Musikdatei wird nicht das Original, sondern jedes Mal nur eine Kopie weitergegeben.

Deshalb ist es nicht erlaubt, Musikdateien weiterzuverkaufen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einzelne Songs oder ganze Alben handelt, die der Nutzer in einem Online-Musikshop gekauft hat. Die Sache mit den Kopien gilt übrigens auch für CDs, denn auch bei CDs dürfen nur Originale und nicht selbstgebrannte Kopien verkauft werden.

Warum CDs weiterverkauft werden dürfen und Musikdateien nicht, wird nachvollziehbar, wenn sich der Nutzer das Urheberrecht ins Gedächtnis ruft. Durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei kauft der Nutzer ja eigentlich nicht die Musik als solches, sondern er erwirbt Nutzungsrechte. Die Verwertungsrechte verbleiben gemäß Urheberrecht beim Urheber.

Der Musikkäufer kann das Werk somit lediglich nutzen, im Fall von Musik also hören. Kauft der Nutzer eine Musikdatei, kann er sich diese Datei folglich über den Computer oder seinen MP3-Player anhören. Würde er sie aber weitergeben oder gar verkaufen, würde er Kopien verteilen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen, denn die Verwertungsrechte hat ja nicht er, sondern der Urheber. Bei einer CD ist das anders, denn hier verkauft der Nutzer, vereinfacht erklärt, lediglich den originalen Datenträger.

Mehr Musikthemen, Tipps und Ratgeber:

Thema: Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

 
< Prev   Next >

Anzeige

 

 

 

 

© 2006 - J!LM -

Autoren & Betreiber Internetmedien Ferya Gülcan