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Hobby: Konzertkarten sammeln Hobby: Konzertkarten sammeln Die meisten Musiker gehen früher oder später auf Tournee und spielen dann in kleinen Clubs oder in großen Stadien innerhalb der eigenen Landesgrenzen oder sogar weltweit. Um an einer solchen Veranstaltung teilnehmen zu können, wird eine Konzertkarte benötigt, die beim Einlass überprüft und vielfach entwertet wird. Spätestens nach Ende des Konzertes verliert die Karte jedoch auf jeden Fall ihre Gültigkeit. Nun gibt es einige, die diese mittlerweile ungültigen Konzertkarten achtlos wegschmeißen, andere hingegen sammeln sie.    Ganzen Artikel...

Die Rechte beim Konzertbesuch Übersicht: die Rechte beim Konzertbesuch  Gerade bei angesagten Stars ist es schon nicht immer einfach, überhaupt noch eine Eintrittskarte zu ergattern. Wenn es geklappt hat, ist die Vorfreude auf das Konzert meist groß. Schließlich bietet sich nicht allzu oft die Möglichkeit, namhafte Größen live und hautnah zu erleben. Doch was ist, wenn das Konzert ausfällt oder kurzfristig verschoben wird? Oder wenn die Band ewig auf sich warten lässt?   Ganzen Artikel...

Wie viel Gage bekommt ein DJ bei einem privaten Event? Wie viel Gage bekommt ein DJ bei einem privaten Event?   Den richtigen DJ für ein anstehendes Event auszuwählen, kann von entscheidender Bedeutung sein. Schließlich steht und fällt die Stimmung oft mit dem DJ. Gelingt es ihm, für gute Laune zu sorgen, eine ausgelassene Atmosphäre zu kreieren und die Leute auf die Tanzfläche zu locken, wird das Fest zum vollen Erfolg und bleibt oft noch lange Zeit in Erinnerung. Doch einen DJ zu buchen, kostet Geld. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie viel Gage ein DJ bei einem privaten Event bekommt und wie sich seine Gage zusammensetzt. Interessant ist das nicht nur für Auftraggeber. Auch wer als DJ tätig werden möchte, kann die Infos für künftige Verhandlungen mit Kunden nutzen.  Ganzen Artikel...

Die besten Alben der 1970er Jahre Die besten Alben der 1970er JahreIn den 1970ern war vieles noch anders. Nicht nur, dass auch Männer Plateauschuhe, tiefe Ausschnitte und Hüfthosen trugen oder es in war, androgyn zu sein, auch die Musik war noch echt. Anstelle von Synthesizern prägten Gitarren das Klangbild und so manche Band betonte stolz, dass sie für ihre Musik keine elektronischen Hilfsmittel braucht. Die Musik der 1970er war gekennzeichnet von langen Gitarrenintros, Schlagzeugsoli und auch für echte Refrains war noch ausreichend Zeit vorhanden. Im Unterschied zu heute sind die besten Alben der 1970er Live-Alben.   Ganzen Artikel...



Was ist und macht die GEMA? Was ist und macht eigentlich die GEMA? Musik im Sinne von Kompositionen und Songtexten stellt geistiges Eigentum dar, das urheberrechtlich geschützt ist und als künstlerisches Gut über einen Wert verfügt. Dadurch ergibt sich für den Urheber das Recht, eine Vergütung einzufordern, wenn seine Werke abgespielt, aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt werden. Da ein Urheber jedoch kaum in der Lage ist, dieses Recht selbst wahrzunehmen, kommt an dieser Stelle die GEMA ins Spiel.   Ganzen Artikel...

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  Tuesday, 18 February 2025
 
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Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen 

Im Internet gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich seine Lieblingsmusik zu besorgen. So ist es möglich, CDs ganz normal zu kaufen, entweder neu und originalversiegelt oder gebraucht. Daneben sind einzelne Songs und ganze Alben für recht kleines Geld als MP3-Dateien zu haben.

Und schließlich gibt es da noch die vielen verschiedenen Musik-Tauschbörsen. Gerade hier wird jedoch oft gewarnt, dass die Grenze zur Illegalität schnell überschritten und böse Post von einem Anwalt die Folge sein kann.

 

 

Aber was ist denn nun erlaubt und was nicht? :

 

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

Musik-Tauschbörsen als solches sind grundsätzlich legal. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Börsen nur solche Musik anbieten, die der Urheber für eine entsprechende Verwendung freigegeben hat. Wer hingegen als Nutzer eine Musik-Tauschbörse besucht und dabei Songs up- und downloaded, kann sich aber recht schnell strafbar machen. Der entscheidende Punkt in diesem Zusammenhang ist nämlich immer, wie es mit dem urheberrechtlichen Schutz aussieht.

Wird ein Song ausschließlich für den privaten Gebrauch heruntergeladen, ist dagegen aus rechtlicher Sicht zunächst nichts einzuwenden. Voraussetzung ist aber, dass der Song nicht aus einer, wie die Juristen sagen, offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt. Genau dies ist allerdings der Knackpunkt. Manchmal kann der Nutzer schlichtweg nicht wissen, ob ein Song auf legalem oder auf illegalem Weg in der Tauschbörse gelandet ist. Manchmal kann es sich der Nutzer aber auch denken, etwa wenn ein topaktueller Charthit kostenlos zur Verfügung steht.

In beiden Fällen ist der Nutzer auf der sicheren Seite, wenn er den Download bleiben lässt. Bei Musik-Tauschbörsen kommt noch eine zweite Problematik dazu. In aller Regel funktioniert das Filesharing in zwei Richtungen. Das bedeutet, der Nutzer lädt sich nicht nur Songs herunter, sondern er lädt gleichzeitig auch Daten herauf.

Solange ein Song urheberrechtlich geschützt ist, ist ein Upload aber immer illegal. Die Folge kann dann eine Abmahnung sein, die mit einer Unterlassungserklärung und mitunter happigen Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten einhergeht.     

 

Musik-Tauschbörsen mit CC-lizenzierter Musik

Wer sich Musik aus dem Internet herunterladen möchte, ohne dabei Post vom Anwalt zu riskieren, aber auch ohne Geld dafür zu bezahlen, findet mit CC-lizenzierter Musik vielleicht die richtige Alternative. CC steht für Creative Commons und dahinter steht eine Organisation, die alternative Modelle für Lizenzen anbietet. Künstler können diese Lizenzen für ihre Werke nutzen, egal ob es sich bei den Werken um Songs oder um Bilder, Videos, Texte oder Software handelt.

Der Urheber des Werks entscheidet dabei selbst, wie und wofür Nutzer sein Werk verwenden dürfen. Bei Musik, die GEMA-geschützt ist, ist das so nicht der Fall. Diese Musik darf ohne Genehmigung nämlich grundsätzlich nicht verbreitet werden und für eine entsprechende Genehmigung werden Gebühren fällig. CC-lizenzierte Musik ist nicht GEMA-geschützt.

Auch bei CC-lizenzierter Musik setzt die Nutzung, Verbreitung und Verarbeitung zwar eine Genehmigung voraus, die Verwendungsrechte räumt der Urheber aber ausdrücklich ein. Was erlaubt ist und was nicht, ist außerdem immer direkt zusammen mit dem Song angegeben.

Dafür gibt es bei CC-Lizenzen vier verschiedene Symbole:

1.       Ein Männchen in einem Kreis ist das Symbol für Attribution. Es bedeutet, dass der Urheber namentlich genannt werden muss. Dieses Symbol ist bei jedem Werk zu finden.

2.       Das = in einem Kreis steht für No Derivative Works. Ist ein Song mit diesem Symbol gekennzeichnet, heißt das, dass der Song nicht bearbeitet und verändert, also beispielsweise gekürzt oder neu abgemischt werden darf.

3.       Eine Art Dollarzeichen in einem Kreis bedeutet NonCommercial und meint, dass der Song nicht dazu verwendet werden darf, um selbst Geld damit zu verdienen.

4.       Ein Kreis mit einem Pfeil, der die Form eines spiegelverkehrten Cs hat, steht für Share Alike. Damit ist gemeint, dass die eigene Version des Songs, beispielsweise nachdem er neu abgemischt wurde, unter die gleiche CC-Lizenz gestellt werden muss wie das Ursprungswerk.

 

Diese vier Symbole können in verschiedenen Varianten miteinander kombiniert sein. Mittlerweile gibt es mehrere Musik-Tauschbörsen, die ausschließlich CC-lizenzierte Musik anbieten. Hier kann sich der Nutzer seine persönliche Musiksammlung also ganz legal und kostenfrei zusammenstellen oder erweitern. Aktuelle Hits aus den Charts wird er in den Portalen zwar nicht finden, aber dafür kann er jede Menge neue Bands, interessante Künstler und spannende Musik entdecken.  

 

Musik aus der eigenen Sammlung verkaufen

Es kann durchaus sein, dass sich der Musikgeschmack ändert oder die Musiksammlung ausgemistet werden soll. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob der Nutzer seine CDs und Musikdateien weiterverkaufen darf oder ob nicht. Der Knackpunkt bei dieser Frage ist die Unterscheidung zwischen Original und Kopie oder noch genauer zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken.

Eine CD gilt als ein körperlicher Werk. Aus diesem Grund darf der Nutzer CDs, die ihm nicht mehr gefallen oder die er nicht mehr braucht, wieder verkaufen. Bei Musikdateien hingegen handelt es sich um unkörperliche Werke, denn bei einer Musikdatei wird nicht das Original, sondern jedes Mal nur eine Kopie weitergegeben.

Deshalb ist es nicht erlaubt, Musikdateien weiterzuverkaufen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einzelne Songs oder ganze Alben handelt, die der Nutzer in einem Online-Musikshop gekauft hat. Die Sache mit den Kopien gilt übrigens auch für CDs, denn auch bei CDs dürfen nur Originale und nicht selbstgebrannte Kopien verkauft werden.

Warum CDs weiterverkauft werden dürfen und Musikdateien nicht, wird nachvollziehbar, wenn sich der Nutzer das Urheberrecht ins Gedächtnis ruft. Durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei kauft der Nutzer ja eigentlich nicht die Musik als solches, sondern er erwirbt Nutzungsrechte. Die Verwertungsrechte verbleiben gemäß Urheberrecht beim Urheber.

Der Musikkäufer kann das Werk somit lediglich nutzen, im Fall von Musik also hören. Kauft der Nutzer eine Musikdatei, kann er sich diese Datei folglich über den Computer oder seinen MP3-Player anhören. Würde er sie aber weitergeben oder gar verkaufen, würde er Kopien verteilen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen, denn die Verwertungsrechte hat ja nicht er, sondern der Urheber. Bei einer CD ist das anders, denn hier verkauft der Nutzer, vereinfacht erklärt, lediglich den originalen Datenträger.

Mehr Musikthemen, Tipps und Ratgeber:

Thema: Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

 
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