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Geschichte der Konzerte Konzerte verbinden Ein Konzert, unabhängig davon ob privat oder öffentlich, ist zunächst nichts anderes, als eine Veranstaltung, bei der dem Publikum Musik vorgetragen wird. Die Geschichte des Konzerts beginnt im 18. Jahrhundert. Ausgehend von London und Paris erfreuen sich Konzerte seit dem Ende dieses Jahrhunderts auch in den übrigen europäischen Großstädten wachsender Beliebtheit. Bis zu diesem Zeitpunkt fand das Vortragen von Musik, das nicht mit einer Tanzveranstaltung verbunden war, immer nur im Rahmen religiöser Zeremonien oder höfischer Feierlichkeiten und Veranstaltungen statt. Durch die nun aufkommenden Konzerte wurde Musik als eigenständige Kunst vorgetragen, die nicht mehr nur Untermalung war, sondern im Fokus des Geschehens stand und dazu diente, die Zuhörerschaft zu unterhalten. HofmusikerDie Musiker, die bisher als Hofmusiker nur eine dienende Funktion hatten, gewannen an ansehen und man galt als gebildet, wenn man Konzerte besuchte. So kam es auch, dass hin und wieder die Zuhörer selbst zusammen mit den geladenen Musikern spielten, einige Veranstalter setzten voraus, dass das Publikum auch ein Instrument spielen konnte. Allerdings waren die damaligen Konzerte weniger Abende, die durchgehend von den gleichen Musikern gestaltet wurden, als vielmehr Vorführungen, an denen verschiedene Künstler mitwirkten, vergleichbar mit einem Bunten Abend. Ab dem 20. Jahrhundert entstanden weitere Arten von Konzerten, die sich vom bürgerlichen Konzert abgrenzten. Jazzkonzerte und das SommernachtskonzertSo kamen beispielsweise Jazzkonzerte auf, die bis heute eher in kleineren Räumlichkeiten stattfinden und von der Clubatmosphäre leben, während Pop- und Rockkonzerte ganze Stadien füllen. Unabhängig davon, welche Musikrichtung der Hörer bevorzugt, Musik verbindet bis heute nicht nur Gleichgesinnte, sondern auch ganze Nationen. Ein Beispiel hierfür ist das Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker im Schloss Schönbrunn in Wien. Ursprünglich als Konzert für Europa benannt und anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union ins Leben gerufen, erfreuen sich seit 2004 jährlich tausende von Zuhörern am Vortrag verschiedener Stücke europäischer Komponisten. Ganzen Artikel...

Was sind Tasteninstrumente? 2. Teil Was sind Tasteninstrumente? 2. Teil   Ob Klassik oder Kirchenmusik, Schlager, Rock oder Hits aus den aktuellen Charts: Tasteninstrumente sind in allen Musikgenres vertreten. Gleichzeitig kommen Tasteninstrumente in vielen verschiedenen Varianten daher und sorgen damit für ganz unterschiedliche Klänge. Zwar haben die meisten sicherlich das Klavier vor Augen, wenn es um Tasteninstrumente geht. Vielleicht fällt dem einen oder anderen auch noch die Orgel ein. Doch damit ist die Gruppe noch lange nicht komplett.  Ganzen Artikel...

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Sicherheitsvorschriften bei Konzerten 

Konzerte gehören zu den Veranstaltungen, bei denen eine größere Menschenmenge zusammenkommt. Im Vordergrund steht dabei natürlich das Gemeinschaftserlebnis der Fans, die sich treffen, um ihren Star zu sehen und um gemeinsam zu feiern.

Allerdings können sowohl gerade diese Menschenansammlungen in Verbindung mit Feierlaune als auch die Aufregung, die sich durch die Nähe zu seinem Lieblingsstar ergibt, zu gefährlichen Situationen führen. Daher gelten bei Konzerten einige Vorschriften und Regeln im Hinblick auf die Sicherheit, die einerseits vom Gesetzgeber und andererseits vom Veranstalter vorgegeben werden.

 

Hierzu eine Übersicht:

       

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass entsprechende Fluchtwege eingerichtet sein müssen, die deutlich erkennbar gekennzeichnet sind. Zudem müssen Rettungskräfte während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.

Dies ist deshalb von großer Bedeutung, weil es bei Konzerten einerseits zu beispielsweise Ohnmachtsanfällen aufgrund der Aufregung kommen kann, andererseits jedoch auch, weil durch die aufgeputschte Stimmung ein erhöhtes Risiko für Verletzungen durch Gedränge, panikartige Reaktionen und letztlich auch für erhöhte Gewaltbereitschaft besteht.

       

Grundsätzlich gelten bei Konzerten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes.

Das bedeutet, dass Kinder unter 6 Jahren Konzerte, die sich primär an ein erwachsenes Publikum richten, nicht besuchen dürfen und Kinder zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt zudem, dass sie die Veranstaltung nach Mitternacht verlassen müssen. 

       

Waffen sowie Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können, sind selbstverständlich grundsätzlich verboten. Daneben ist es jedoch im Regelfall auch nicht gestattet, Getränke und Speisen sowie Glasbehälter, Dosen, Plastikgefäße oder Feuerwerkskörper mitzubringen.

Um dies sicherzustellen, erfolgen Sicherheitskontrollen und der Ordnungsdienst ist dazu berechtigt, entsprechende Gegenstände an sich zu nehmen. Im Zuge der Sicherheitskontrollen kann daneben aus wichtigem Grund auch der Zutritt verweigert werden, beispielsweise, wenn der Besucher offensichtlich betrunken ist oder unter Drogeneinfluss steht.  

       

Die Eintrittskarte ist nur einmalig gültig. Das bedeutet, sie wird beim Betreten der Veranstaltungsstätte entwertet und verliert in dem Moment ihre Gültigkeit, in dem der Veranstaltungsort verlassen wird.

Dadurch kann sichergestellt werden, dass sich keine Besucher Zutritt verschaffen können, die gefährliche Dinge mit sich führen und auf diese Weise die Sicherheitskontrollen umgehen möchten, da sie sich darauf berufen könnten, bereits beim ersten Einlass kontrolliert worden zu sein.

       

Daneben werden weitere Sicherheitsmaßnahmen empfohlen, beispielsweise hinsichtlich des Gehörschutzes. Aufgrund der Lautstärke, die sich durch die Musik, aber auch durch das Klatschen, Schreien und Pfeifen des Publikums ergibt, kann es zu Hörschäden kommen. Daher empfehlen die Veranstalter meist das Tragen eines geeigneten Gehörschutzes.

 

Thema: Sicherheitsvorschriften bei Konzerten 

 
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