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Tipps für den Konzertbesuch mit dem Nachwuchs Tipps für den Konzertbesuch mit dem Nachwuchs Ein Konzertbesuch zusammen mit dem Nachwuchs ist eine tolle Geschenkidee für den Geburtstag oder zu Weihnachten. Auch als Belohung für ein richtig gutes Zeugnis, fleißiges Lernen mit dem Nachhilfelehrer oder eine andere außergewöhnliche Leistung eignet sich ein Konzertbesuch hervorragend. Haben die Eltern und der Nachwuchs den gleichen Musikgeschmack, wird der gemeinsame Konzertbesuch zudem zu einem Erlebnis, das die Familie noch enger zusammenschweißt.      Ganzen Artikel...

Veranstaltungen Diagramme und Vorlagen Veranstaltungen Grafiken, Tabellen und Diagramme Hier finden Sie diverse Grafiken, Tabellen und Diagramme zu Konzerten und Musikthemen, sowie Vorlagen und Anleitungen. Die Links zu unseren Grafiken, öffnen sich in einem neuen Fenster: 1.Die Klassische Anordnung eines Orchesters2.Die wichtigsten Angaben auf einer Konzertkarte3.Die unterschiedlichen Arten von Eintrittskarten für Veranstaltungen und Konzerte4.Vorlage und Anleitung zum Noten lernen5.Anleitung zum Noten lernen Teil 26.Anleitung zum Noten lernen Teil 3   Thema: Veranstaltungen Grafiken, Tabellen und Diagramme   Ganzen Artikel...

Weihnachtssongs die vielen auf die Nerven gehen Einige Weihnachtssongs, die vielen auf die Nerven gehen Der Advent und die Weihnachtszeit sollen eigentlich gemütliche, friedliche und besinnliche Tage sein, die die Menschen genießen, an denen sie zur Ruhe kommen, ihre Familie und Freunde treffen und das Jahr so allmählich ausklingen lassen. Neben dem Tannenbaum, Lebkuchen, gutem Essen und Geschenken gehören auch Weihnachtslieder zur Weihnachtszeit unbedingt dazu.    Ganzen Artikel...

Was ist und macht die GEMA? Was ist und macht eigentlich die GEMA? Musik im Sinne von Kompositionen und Songtexten stellt geistiges Eigentum dar, das urheberrechtlich geschützt ist und als künstlerisches Gut über einen Wert verfügt. Dadurch ergibt sich für den Urheber das Recht, eine Vergütung einzufordern, wenn seine Werke abgespielt, aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt werden. Da ein Urheber jedoch kaum in der Lage ist, dieses Recht selbst wahrzunehmen, kommt an dieser Stelle die GEMA ins Spiel.   Ganzen Artikel...



Die wichtigsten Tänze - Standardtänze Übersicht: die wichtigsten Tänze, Teil 1 - Standardtänze Viele, die Musik hören, können gar nicht anders, als die Melodie leise mitzusummen und mit dem Fuß im Takt zu wippen. Andere wiederum zieht es direkt auf die Tanzfläche. Das Tanzen gehört schon seit jeher zu den beliebten Freizeitaktivitäten. Während Tanzveranstaltungen früher wichtige gesellschaftliche Ereignisse waren, sind heute Diskotheken ein idealer Ort, um zu tanzen und Leute kennenzulernen.    Ganzen Artikel...

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  Sunday, 24 November 2024
 
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Tipps Verkauf von Konzertkarten

Wichtige Tipps beim Verkauf von nicht benötigten Konzertkarten 

Die Vorfreude auf Konzerte ist meist sehr groß, insbesondere wenn es sich um den absoluten Lieblingsstar handelt, den man schon lange live auf der Bühne sehen wollte.

Dennoch kann es natürlich immer wieder vorkommen, dass man zwar die begehrten Konzertkarten bekommt, das Konzert dann aber doch nicht besuchen kann, beispielsweise weil der Vorverkauf der Konzertkarten weit vor dem eigentlichen Konzerttermin lag und ein wichtiger Termin dazwischen kommt oder weil man selbst Karten gekauft hat und später noch weitere geschenkt bekommt.

 

 

In diesem Fall ist es natürlich sinnvoll, die nicht benötigten Karten zu verkaufen. Eine recht einfache und komfortable Möglichkeit hierzu bietet das Internet.

 

Allerdings müssen beim Verkauf von nicht benötigten Konzertkarten über das Internet einige Punkte beachtet werden, hier dazu die wichtigsten Infos und Tipps in der Übersicht:

 

       

Grundsätzlich müssen Privatverkäufer verkaufte Waren nicht zurücknehmen oder Garantieansprüche erfüllen, wobei es sinnvoll ist, gesondert im Anzeigentext zu vermerken, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.

Allgemein gibt es bei Konzertkarten nach § 312b BGB allerdings ohnehin kein Widerrufs- und Rückgaberecht, so dass es im Hinblick auf den Verkauf keinen Unterschied macht, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Verkäufer handelt.

       

Möchte jemand Konzertkarten verkaufen, sollte er dies so schnell wie möglich tun. Im Zweifel kann es nämlich nach hinten losgehen, wenn ein Verkäufer versucht, die Karten möglichst lange zurückzuhalten, um dann einen höheren Preis zu erzielen.

Zudem nimmt auch die Abwicklung einige Tage in Anspruch, denn im Internet werden Karten meist per Vorkasse bezahlt. Das bedeutet, der Käufer überweist zunächst den Kaufpreis, anschließend verschickt der Verkäufer die Karten.

Da zwischen Geldeingang und Zustellung aber mehrere Tage liegen können, sollte der Verkaufszeitpunkt so gewählt werden, dass die Zeitspanne bis zum eigentlichen Konzerttermin in jedem Fall ausreicht, denn kein Käufer wird Karten kaufen, wenn er nicht sicher weiß, dass sie rechtzeitig eintreffen.

       

Zu beachten gilt, dass einige Konzertveranstalter den Handel mit Konzertkarten ausdrücklich verbieten, wobei es bei einem einmaligen Privatverkauf von nur sehr wenigen Karten unwahrscheinlich ist, dass Konsequenzen wegen gewerblichem Handel zu befürchten sind. Sinnvoll ist aber trotzdem, darauf zu achten, dass der Strichcode der Konzertkarten bei einem Produktbild nicht zu sehen ist.

       

In den Versandbedingungen kann vereinbart werden, dass der Käufer das Verlustrisiko bei einem unversicherten Versandweg trägt. Allerdings ist es für beide Seiten sehr ärgerlich, wenn die Sendung den Käufer nicht erreicht, vor allem dann, wenn es sich um recht teure oder besondere Konzertkarten handelt.

Für eine sichere Verpackung gilt daher zunächst der Tipp, die Karten in zusammengefaltetes Papier zu stecken und dann in einem neutralen Umschlag ohne Sichtfenster zu verschicken. Auf diese Weise sind die Karten weder von außen sichtbar noch können sie erfühlt werden, wodurch das Diebstahlrisiko deutlich sinkt.

Der Versand selbst kann dann als Einschreiben mit persönlicher Zustellung erfolgen, was bedeutet, dass der Käufer den Empfang der Sendung bei der Übergabe quittiert. Allerdings sind solche Sendungen nur bis zu einem Wert von 25 Euro versichert, es werden also unabhängig vom Warenwert maximal 25 Euro erstattet, falls die Sendung verschwindet.

Eine andere, jedoch etwas teurere Variante wäre ein Versand als Expressbrief, der bis zu 500 Euro versichert ist und am nächsten Tag zugestellt wird.

 

Thema: Wichtige Tipps beim Verkauf von nicht benötigten Konzertkarten 

 
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