Page 4 of 5 Zu 5. Sicherheitsaspekte für Veranstaltungen und KonzerteDer Veranstalter trägt nicht nur das wirtschaftliche Risiko, sondern wird ebenso haftbar gemacht, wenn es zu Zwischenfällen kommt. Insofern sollte er einige wesentliche Sicherheitsaspekte berücksichtigen, die allerdings nicht nur der Sicherheit seiner Künstler und seiner Gäste dienen und ihm viel Ärger und Kosten einsparen können, sondern auch für eine gute Organisation sprechen. Zufriedene Künstler und Gäste sowie ein guter Ruf wiederum sind unabdingbar, wenn der Veranstalter auch künftig noch Konzerte und Events veranstalten möchte. Hier die wichtigsten Sicherheitsaspekte im Überblick. Ordnungskräfte. Bei kleineren Konzerten reicht es meist aus, einige eigene Mitarbeiter als Ordner einzusetzen. Bei größeren Veranstaltungen ist es jedoch in aller Regel sinnvoller, auf einen professionellen Sicherheitsdienst zurückzugreifen. Als Faustregel gilt, dass pro 100 Besucher mindestens ein Ordner anwesend sein muss, wobei dies wirklich die absolute Untergrenze ist. Wichtig ist, dass die Ordner durch entsprechende Kleidung deutlich zu erkennen und von den Besuchern zu unterscheiden sind. Sie sind nämlich nicht nur für die Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung zuständig, sondern sind gleichermaßen auch Ansprechpersonen für die Besucher, falls diese Hilfe benötigen. Zudem sollten die Ordner dafür Sorge tragen, dass die Notausgänge und die Zufahrtswege für Rettungskräfte jederzeit frei sind.Zutrittskontrollen. Eine Vielzahl der Bestimmungen und Regelungen ist durch das Jugendschutzgesetz vorgegeben. Allerdings hat der Konzertveranstalter das Hausrecht für das gesamte Veranstaltungsgelände, so dass er zusätzliche Regeln für den Einlass festlegen kann. So kann er beispielsweise bestimmen, dass der Zutritt zu dem Konzert generell nur für volljährige Personen möglich ist. Außerdem kann er festlegen, dass seine Mitarbeiter am Einlass solchen Personen den Zutritt nicht gestatten, die beispielsweise betrunken oder als Randalierer bekannt sind, sich weigern, den Personalausweis vorzuzeigen, eine Kontrolle des Rucksacks oder der Tasche verweigern oder mitgebrachte Getränke nicht abgeben. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Mitarbeiter am Einlass mit den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes betraut sind, also beispielsweise wissen, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Jugendschutz. Das Jugendschutzgesetz muss deutlich sowohl im Eingangsbereich als auch an den Stellen, an denen Getränke ausgegeben werden, ausgehängt werden. Zudem ist es sinnvoll, vor der Veranstaltung eine kurze Besprechung durchzuführen, in deren Rahmen alle Mitarbeiter nochmals auf die wichtigsten Regelungen hingewiesen werden. Kommt es nämlich beispielsweise dazu, dass einem Jugendlichen unter 16 Jahren versehentlich alkoholische Getränke ausgeschenkt werden oder sich herausstellt, dass ein minderjähriger Jugendlicher ohne Begleitung nach Mitternacht noch auf der Veranstaltung war, kann dies für den Veranstalter sehr unangenehme und vor allem sehr teure Konsequenzen haben.
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