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Skandale bei Rock- und Popkonzerten Die größten Skandale in der Geschichte der Rock- und Popkonzerte Unbestritten ist, dass ein Konzertbesuch ein besonderes Erlebnis ist, das einem noch lange in Erinnerung bleibt. Nicht immer sind die Erinnerungen aber tatsächlich positiv. Im Nachhinein und aus heutiger Sicht betrachtet mag so manche Entgleisung zwar eher harmlos erscheinen und mitunter sogar für ein Schmunzeln sorgen, die seinerzeit anwesenden Fans aber waren schockiert, entsetzt oder einfach nur enttäuscht.    Ganzen Artikel...

Die Aufgaben der Musikwirtschaft Übersicht zu den Aufgaben der Musikwirtschaft Wer die Begriffe Musikwirtschaft oder Musikindustrie hört, denkt in erster Linie an jenen Wirtschaftszweig, der sich darum kümmert, dass Musik in Form von Tonträgern hergestellt, verbreitet und damit Konsumenten zur Verfügung gestellt wird. Allerdings ist die Musikindustrie nur ein Teilbereich der gesamten Musikwirtschaft.    Ganzen Artikel...

Die eigene Stimmlage erkennen - so geht's Die eigene Stimmlage erkennen - so geht's   Ob nur so für sich, unter der Dusche, im Chor oder am Lagerfeuer: Viele Menschen singen gerne. Denn das Singen macht Spaß, verbindet und weckt Emotionen. Außerdem kann jeder mit der richtigen Gesangstechnik zu einem ganz passablen Sänger werden. Und für diese Form des Musizierens braucht es nicht viel. Denn das entscheidende Instrument ist die Stimme und diese ist schon vorhanden.  Ganzen Artikel...

Wie viel Gage bekommt ein DJ bei einem privaten Event? Wie viel Gage bekommt ein DJ bei einem privaten Event?   Den richtigen DJ für ein anstehendes Event auszuwählen, kann von entscheidender Bedeutung sein. Schließlich steht und fällt die Stimmung oft mit dem DJ. Gelingt es ihm, für gute Laune zu sorgen, eine ausgelassene Atmosphäre zu kreieren und die Leute auf die Tanzfläche zu locken, wird das Fest zum vollen Erfolg und bleibt oft noch lange Zeit in Erinnerung. Doch einen DJ zu buchen, kostet Geld. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie viel Gage ein DJ bei einem privaten Event bekommt und wie sich seine Gage zusammensetzt. Interessant ist das nicht nur für Auftraggeber. Auch wer als DJ tätig werden möchte, kann die Infos für künftige Verhandlungen mit Kunden nutzen.  Ganzen Artikel...



Geschichte der Konzerte Konzerte verbinden Ein Konzert, unabhängig davon ob privat oder öffentlich, ist zunächst nichts anderes, als eine Veranstaltung, bei der dem Publikum Musik vorgetragen wird. Die Geschichte des Konzerts beginnt im 18. Jahrhundert. Ausgehend von London und Paris erfreuen sich Konzerte seit dem Ende dieses Jahrhunderts auch in den übrigen europäischen Großstädten wachsender Beliebtheit. Bis zu diesem Zeitpunkt fand das Vortragen von Musik, das nicht mit einer Tanzveranstaltung verbunden war, immer nur im Rahmen religiöser Zeremonien oder höfischer Feierlichkeiten und Veranstaltungen statt. Durch die nun aufkommenden Konzerte wurde Musik als eigenständige Kunst vorgetragen, die nicht mehr nur Untermalung war, sondern im Fokus des Geschehens stand und dazu diente, die Zuhörerschaft zu unterhalten. HofmusikerDie Musiker, die bisher als Hofmusiker nur eine dienende Funktion hatten, gewannen an ansehen und man galt als gebildet, wenn man Konzerte besuchte. So kam es auch, dass hin und wieder die Zuhörer selbst zusammen mit den geladenen Musikern spielten, einige Veranstalter setzten voraus, dass das Publikum auch ein Instrument spielen konnte. Allerdings waren die damaligen Konzerte weniger Abende, die durchgehend von den gleichen Musikern gestaltet wurden, als vielmehr Vorführungen, an denen verschiedene Künstler mitwirkten, vergleichbar mit einem Bunten Abend. Ab dem 20. Jahrhundert entstanden weitere Arten von Konzerten, die sich vom bürgerlichen Konzert abgrenzten. Jazzkonzerte und das SommernachtskonzertSo kamen beispielsweise Jazzkonzerte auf, die bis heute eher in kleineren Räumlichkeiten stattfinden und von der Clubatmosphäre leben, während Pop- und Rockkonzerte ganze Stadien füllen. Unabhängig davon, welche Musikrichtung der Hörer bevorzugt, Musik verbindet bis heute nicht nur Gleichgesinnte, sondern auch ganze Nationen. Ein Beispiel hierfür ist das Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker im Schloss Schönbrunn in Wien. Ursprünglich als Konzert für Europa benannt und anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union ins Leben gerufen, erfreuen sich seit 2004 jährlich tausende von Zuhörern am Vortrag verschiedener Stücke europäischer Komponisten. Ganzen Artikel...

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  Tuesday, 26 November 2024
 
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Was ist und macht die GEMA?

Was ist und macht eigentlich die GEMA? 

Musik im Sinne von Kompositionen und Songtexten stellt geistiges Eigentum dar, das urheberrechtlich geschützt ist und als künstlerisches Gut über einen Wert verfügt.

Dadurch ergibt sich für den Urheber das Recht, eine Vergütung einzufordern, wenn seine Werke abgespielt, aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt werden. Da ein Urheber jedoch kaum in der Lage ist, dieses Recht selbst wahrzunehmen, kommt an dieser Stelle die GEMA ins Spiel.

 

 

Nun stellt sich jedoch die Frage, was die GEMA konkret ist und welche Funktion sie hat.

Hier die wichtigsten Infos dazu: 

 

Was ist die GEMA?

Das Kürzel GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte vertritt, die sich aus den Urheberrechten von Komponisten, Songtextern und Musikverlagen ergeben.

Dazu schließt ein Musikschaffender als Urheber einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA ab und sie holt dann stellvertretend für ihn die entsprechenden Vergütungen ein. Dabei kümmert sich die GEMA allerdings ausschließlich um die Verwertungsrechte des Urhebers und nicht wie beispielsweise die GVL um die Rechte von ausübenden Künstlern.

Vergleichbare Verwertungsgesellschaften sind die AKM in Österreich und die SUISA in der Schweiz. 

 

Was macht die GEMA?

Wenn urheberrechtlich geschützte musikalische Werke öffentlich aufgeführt werden und diese Werke zu dem sogenannten Weltrepertoire der GEMA gehören, werden hierfür Lizenzvergütungen fällig. Die GEMA ist zum einen dafür zuständig, entsprechende Lizenzen zu vergeben.

Zum anderen fordert sie die entsprechenden Vergütungen ein und leitet sie an die jeweiligen Musikschaffenden weiter. Daneben hat die GEMA jedoch auch eine Kontrollfunktion. Sie überprüft nämlich, ob Werke, die GEMA-pflichtig sind, gemeldet sind.

Werden musikalische Werke, für die Lizenzgebühren fällig sind, ohne Anmeldung öffentlich aufgeführt oder vervielfältigt und damit verwertet, spricht die GEMA eine Abmahnung aus und verhängt unter Umständen eine Geldstrafe.  

 

Was passiert durch den Wahrnehmungsvertrag?

Grundsätzlich ist kein Musikschaffender dazu verpflichtet, der GEMA als Mitglied beizutreten. Da die wenigsten Musikschaffenden jedoch ihre Rechte selbst wahrnehmen können, schließen die meisten einen Wahrnehmungsvertrag ab, um auf diese Weise von der Tantiemenausschüttung und der Kontrollfunktion der GEMA zu profitieren.

Durch den Wahrnehmungsvertrag überträgt der Urheber die Nutzungsrechte treuhänderisch an die GEMA. Sein Urheberrecht bleibt davon aber unberührt, das geistige Eigentum bleibt also nach wie vor erhalten. Der Urheber überträgt allerdings die Nutzungsrechte für alle seine Werke.

Das bedeutet, es ist nicht möglich, dass der Urheber nur die Nutzungsrechte für einen bestimmten Song überträgt, sondern durch seine Unterschrift werden alle seine Werke GEMA-pflichtig.  

 

Wer kann Mitglied der GEMA werden?

Mitglieder der GEMA können Komponisten, Songtexter, Bearbeiter von Musik, Musikverlage und deren Rechtsnachfolger werden.

Um Mitglied werden zu können, muss ein Aufnahmeantrag gestellt werden, zudem sind entsprechende Nachweise über Veröffentlichungen erforderlich. Ein Songtexter muss seinem Aufnahmeantrag fünf verfasste Texte beilegen, ein Komponist die Partituren von fünf Werken.

Handelt es sich um Musik, die wie beispielsweise elektronische Musik keine schriftlichen Nachweise ermöglicht, können auch Tonträger eingereicht werden. Ein Musikverlag muss seinen Aufnahmeantrag zusammen mit mindestens zwei Notendruckausgaben aus dem Verlagsangebot sowie die Verlagsverträge mit dem jeweiligen Urheber in Kopie einreichen.  

 

Wer muss Gebühren an die GEMA bezahlen?

Grundsätzlich muss jede Institution, die GEMA-pflichtige Musik öffentlich nutzt oder herstellt, Gebühren an die GEMA abführen. Zu den Musikverwertern gehören also beispielsweise Diskotheken, Rundfunk- und Fernsehsender, Gesangsvereine, Konzertveranstalter, die Gastronomie, Musikanbieter im Internet, ausländische Verwertungsgesellschaften oder CD-, DVD- und Gerätehersteller.

Weitere Einnahmequellen der GEMA sind außerdem die Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge. 

 

Wie werden die Tantiemen ausgeschüttet?

Die Ausschüttung der Tantiemen erfolgt nach einem recht komplexen Verteilerschlüssel. Zunächst wird mit einem Punktesystem gearbeitet, das zwischen U- und E-Musik unterscheidet. Während beispielsweise ein musikalisches Werk, das mit einem großen Orchester gespielt wird und länger dauert als eine Stunde, mit 1200 Punkten bewertet wird, erhält ein einzelner Popsong nur 12 Punkte.

Von den eingeholten Lizenzgebühren werden dann zunächst die Verwaltungskosten, die Ausgaben für kulturelle und soziale Zwecke und die Abgaben an ausländische Verwertungsgesellschaften abgezogen. Der übrige Betrag wird anschließend an die Berechtigten ausgeschüttet, wobei hier eine Rolle spielt, woraus die erhobenen Gebühren resultieren. 

Wurden die Gebühren erhoben, weil die Musik aufgeführt oder gesendet wurde, wird die Summe in zwölf Teile dividiert.

 

Je nachdem, wie die Rechte an dem Musikstück aufgeteilt sind, also ob beispielsweise nur der Komponist Urheberrechte besitzt oder ob auch ein Songtexter, ein Bearbeiter oder ein Verlag an den Rechten beteiligt sind, wird nach folgendem Schlüssel ausgeschüttet:

 

·         Komponist 12/12
·        
Komponist 8/12, Verlag 4/12
·        
Komponist 8/12, Songtexter 4/12
·        
Komponist 5/12, Songtexter 3/12, Verlag 4/12
·        
Komponist 4/12, Songtexter 3/12, Bearbeiter 1/12, Verlag 4/12

 

Wurden die Gebühren erhoben, weil die Musik vervielfältigt oder ein Tonträger verkauft wurde, werden die Tantiemen prozentual aufgeteilt und ausgeschüttet:

 

·         Komponist 100%
·        
Komponist 60%, Verlag 40%
·        
Komponist 50%, Songtexter 50%
·         Komponist 30%, Songtexter 30%, Verlag 40%

 

GEMA-Gebühren werden außerdem auch für Geräte und Medien erhoben, die es ermöglichen, Musik zu vervielfältigen. Die sogenannte Pauschalabgabe ist bereits im Kaufpreis enthalten und wird von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, kurz ZPÜ, anteilig an die GEMA weitergeleitet. Die Höhe dieser Pauschalabgaben bewegt sich zwischen 0,062 Euro für eine CD-R und 3,473 Euro für eine Blue-Ray 25GB.

 

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Thema: Was ist und macht eigentlich die GEMA? 

 
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