Ab wann dürfen Kinder Konzerte besuchen? Kreischende Teenies warten stundenlang, um bei einer Autogrammstunde ein Autogramm oder wenigstens einen Blick auf ihr Idol zu ergattern. Sie investieren ihr Taschengeld in CDs und Jugendmagazine, tapezieren ihre Zimmer mit Postern und können jede Textzeile auswendig.
Steht eine Tournee an, liegen sie ihren Eltern wochenlang damit in den Ohren, dass sie unbedingt zum Konzert wollen. Nur: Ab wann dürfen Kinder Konzerte besuchen? Entscheiden das allein die Eltern? Oder haben an diesem Punkt Dritte ein Wörtchen mitzureden? Der Gesetzgeber hält sich zurückEin Konzert fällt nicht in die Kategorie der Tanzveranstaltungen. Damit greift § 5 des Jugendschutzgesetzes nicht. Folglich unterliegt ein Konzert auch nicht den Bestimmungen zu Alter und Uhrzeiten, die in diesem Paragraph festgelegt sind. Rein rechtlich gesehen, könnten die Eltern ihr Kind also zum Konzert mitnehmen, egal wie alt der Nachwuchs ist. Und einem Teenie könnten die Eltern sogar erlauben, alleine ins Konzert zu gehen. An diesem Punkt sind somit die Eltern in der Verantwortung. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Eltern bei ihren Entscheidungen das Wohl ihres Kindes beachten. Aber: Ganz alleine können die Eltern dann doch nicht entscheiden. Es gibt da nämlich noch § 7 des Jugendschutzgesetzes. Demnach soll das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen vor einer Gefährdung geschützt werden, die von einer öffentlichen Veranstaltung ausgehen könnte. Deshalb können die zuständigen Behörden Alters- und Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen anordnen. Diese Auflagen muss der Veranstalter dann auch umsetzen. Der Veranstalter macht die RegelnTatsächlich ist es aber oft gar nicht notwendig, dass die Behörden eingreifen. Denn viele Veranstalter stellen ihre eigenen Regeln auf. Diese können zwar voneinander abweichen. Meistens gilt aber folgendes: · Kinder unter sechs Jahren haben keinen Zutritt. · Kinder zwischen sechs und 14 Jahren dürfen das Konzert nur zusammen mit einer vertretungsberechtigten Begleitperson besuchen. Ist die Begleitperson kein Elternteil, muss sie volljährig sein und sich ausweisen können. Außerdem braucht die Begleitperson eine schriftliche Vollmacht, die von den Eltern unterschrieben ist und der eine Ausweiskopie eines Elternteils beiliegt. Vordrucke für Begleitungsvollmachten stellen die Konzertveranstalter meist auf ihren Internetseiten zum Download bereit. · Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen alleine zum Konzert kommen. Sie müssen sich aber mit ihrem Schülerausweis oder ihrem Kinderausweis ausweisen können. Bevor die Eltern die Konzertkarten kaufen, sollten sie immer das Kleingedruckte lesen. Denn die Vorgaben können unterschiedlich sein. Es gibt Veranstalter, die auch Kindern unter sechs Jahren den Zutritt erlauben. Andere Veranstalter richten bei ihren Konzerten spezielle Zonen ein, die Familien mit Kindern vorbehalten sind. Andersherum findet der Konzertbesuch am Einlass ein jähes Ende, wenn der Veranstalter jungen Besuchern keinen Zutritt gewährt oder die Begleitperson die Vorgaben nicht erfüllt. Allein schon aus Sicherheitsgründen werden an diesem Punkt dann auch keine Ausnahmen gemacht. Und die Eltern können die Konzertkarte nicht mehr stornieren, um zumindest das Geld wiederzubekommen. Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten sich die Eltern also tatsächlich im Vorfeld informieren. Gehörschutz, Handynummer und TreffpunktAuch wenn Eltern ihrem Nachwuchs den Wunsch, ein Konzert zu besuchen, gerne erfüllen würden, machen sie sich oft Sorgen wegen der Gefahren. Und diese Sorgen sind nicht ganz unberechtigt. Schließlich ist ein Konzert eine Massenveranstaltung, bei der es eng und laut zugeht. Aber mit der richtigen Vorbereitung lassen sich viele Gefahren minimieren. Ein Punkt ist beispielsweise die Platzwahl: Gibt es bei dem Konzert einen bestuhlten Bereich, sollten sich die Eltern für Sitzplätze entscheiden. Denn von hier aus ist der Blick auf die Bühne meist ziemlich gut. Vor allem aber, und das ist wichtiger, herrscht weit weniger Gedränge. Und wenn das Kind auf die Toilette muss, bleibt der Platz erhalten. Ansonsten sollten sich die Eltern besser einen Platz irgendwo am Rand suchen. Mitten in der Menschenmenge zu stehen und zudem auch noch ständig geschubst zu werden, macht vielen Kindern schlichtweg Angst. Der nächste wichtige Punkt ist der Gehörschutz. Auf einem Konzert wird es laut und diese Beschallung kann das Gehör schädigen. Gerade für Kinder ist ein Gehörschutz daher Pflicht. Optimal sind Ohrstöpsel mit einem integrierten Schallfilter. Bei diesen Schutzstöpseln kann die Lautstärke, ähnlich wie beim Radio, stufenweise reguliert werden, ohne dass die Vielfalt an Frequenzen verloren geht. Ganz billig sind solche Ohrstöpsel zwar nicht. Herkömmliche Ohrstöpsel aus Gummi oder Schaumstoff sind aber trotzdem keine wirklich gute Alternative. Denn sie dämmen einfach nur die Geräusche. Weil das Klangerlebnis dadurch leidet und die Stöpsel zudem nicht individuell auf die Ohren abgestimmt sind, sind sie nervig, drücken unangenehm und werden deshalb oft früher oder später herausgenommen. Natürlich werden die Eltern versuchen, ihr Kind nicht aus den Augen zu verlieren. Aber manchmal passiert genau das eben doch. Für solche Fälle ist es sinnvoll, die Handynummer auf den Arm des Kindes zu schreiben. Bittet das Kind jemandem vom Sicherheitspersonal um Hilfe, ist der Kontakt so im Handumdrehen hergestellt. Außerdem sollten die Eltern mit ihrem Kind einen Treffpunkt vereinbaren. Dieser sollte leicht zu erreichen und gut zu überblicken sein. Durch den Treffpunkt ist sichergestellt, dass sich Eltern und Kind auf jeden Fall wiederfinden. Mehr Ratgeber, Musikthemen, Tipps und Anleitungen: Konzertkarten online kaufen: Worauf achten? 5 Tipps, wie es im Vorverkauf mit begehrten Konzertkarten klappen kann Die 10 schönsten Opernhäuser in Deutschland, 2. 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