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Sitzplatz und Stehplatz Kategorien bei Konzerten Auflistung allgemeiner Sitzplatz und Stehplatz Kategorien bei Konzerten Je nachdem, wo und in welcher Form ein Konzert stattfindet, werden die Konzertkarten in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt verkauft. Während beispielsweise klassische Konzerte oder Konzerte, die ein insgesamt älteres Publikum als Zielgruppe ansprechen, häufig in Konzertsälen oder -hallen mit Bestuhlung stattfinden, gibt es bei Rockkonzerten in großen Stadien meist nur Stehplätze. Bei der Buchung oder dem Kauf einer Konzertkarte werden dabei meist die folgenden Kategorien für Sitz- und Stehplätze verwendet. Ganzen Artikel...

Ratgeber rund um die Blockflöte, 1. Teil Ratgeber rund um die Blockflöte, 1. Teil   Die Blockflöte ist ein überaus beliebtes Instrument. Denn die richtige Griff- und Blastechnik lässt sich schnell und einfach erlernen, sodass die ersten Erfolgserlebnisse nicht lange auf sich warten lassen. Gleichzeitig macht das die Blockflöte zum typischen Einsteigerinstrument für Kinder und auch Erwachsene. In einem ausführlichen Ratgeber stellen wir die Blockflöte als Instrument vor und geben Tipps, wie der Einstieg gelingt.   Grundsätzliches zur Blockflöte  Ganzen Artikel...

Musik aus dem Westen Afrikas Musik aus dem Westen Afrikas Ob Blues, Soul oder Reggae: Viele sehen im Westen Afrikas die Wurzeln der modernen Black Music. Hintergrund hierzu ist, dass durch den Handel mit Sklaven unzählige Angehörige westafrikanischer Völker nach Amerika und in die Karibik gebracht worden waren.   Ganzen Artikel...

In 5 Schritten zum eigenen Song, 3. Teil In 5 Schritten zum eigenen Song, 3. Teil   Ein einzelnes Wort oder ein Satz, ein Akkord, eine Melodie, ein Rhythmus: Sie alle können der erste Schritt zu einem Lied sein. Wenn der Musiker weiß, wie er vorgehen muss und worauf es ankommt, kann er aus so ziemlich jedem Einfall einen guten Song machen. Denn hinter dem Songwriting steckt ein System. Zwar reicht natürlich Technik alleine nicht aus. Kreativität und eine persönliche Note sind mindestens genauso wichtig. Aber Songs zu schreiben, ist eben nicht so schwer, wie viele vermuten. Wir erklären ausführlich, welche fünf Schritte zum eigenen Song führen. Dabei haben wir die drei ersten Schritte bereits gemeistert. Hier ist der 3. und letzte Teil der Beitragsreihe!    Ganzen Artikel...



Die spannendsten Infos zu ABBA Die spannendsten Infos zu ABBA Lange bevor das Möbelhaus und die Modekette ihren großen Siegeszug antraten, hatte Schweden bereits einen weltberühmten Exportschlager. 1972 formierten sich Agnetha Fältskog, Björn Ulvaeus, Benny Andersson und Anni-Frid Lyngstad zu der Band ABBA und legten mit ihrer ersten Platte „People Need Love“ den Grundstein für eine sensationelle Karriere. So gewannen sie 1974 mit dem Song „Waterloo“ den Grand Prix d‘Eurovision de la Chanson.    Ganzen Artikel...

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  Monday, 31 March 2025
 
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Ab wann dürfen Kinder Konzerte besuchen?

Ab wann dürfen Kinder Konzerte besuchen? 

Kreischende Teenies warten stundenlang, um bei einer Autogrammstunde ein Autogramm oder wenigstens einen Blick auf ihr Idol zu ergattern. Sie investieren ihr Taschengeld in CDs und Jugendmagazine, tapezieren ihre Zimmer mit Postern und können jede Textzeile auswendig.

 

 

Steht eine Tournee an, liegen sie ihren Eltern wochenlang damit in den Ohren, dass sie unbedingt zum Konzert wollen. Nur: Ab wann dürfen Kinder Konzerte besuchen? Entscheiden das allein die Eltern? Oder haben an diesem Punkt Dritte ein Wörtchen mitzureden? 

 

Der Gesetzgeber hält sich zurück

Ein Konzert fällt nicht in die Kategorie der Tanzveranstaltungen. Damit greift § 5 des Jugendschutzgesetzes nicht. Folglich unterliegt ein Konzert auch nicht den Bestimmungen zu Alter und Uhrzeiten, die in diesem Paragraph festgelegt sind. Rein rechtlich gesehen, könnten die Eltern ihr Kind also zum Konzert mitnehmen, egal wie alt der Nachwuchs ist. Und einem Teenie könnten die Eltern sogar erlauben, alleine ins Konzert zu gehen. An diesem Punkt sind somit die Eltern in der Verantwortung. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Eltern bei ihren Entscheidungen das Wohl ihres Kindes beachten. Aber: Ganz alleine können die Eltern dann doch nicht entscheiden.

Es gibt da nämlich noch § 7 des Jugendschutzgesetzes. Demnach soll das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen vor einer Gefährdung geschützt werden, die von einer öffentlichen Veranstaltung ausgehen könnte. Deshalb können die zuständigen Behörden Alters- und Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen anordnen. Diese Auflagen muss der Veranstalter dann auch umsetzen. 

 

Der Veranstalter macht die Regeln

Tatsächlich ist es aber oft gar nicht notwendig, dass die Behörden eingreifen. Denn viele Veranstalter stellen ihre eigenen Regeln auf. Diese können zwar voneinander abweichen. Meistens gilt aber folgendes:

·         Kinder unter sechs Jahren haben keinen Zutritt.

·         Kinder zwischen sechs und 14 Jahren dürfen das Konzert nur zusammen mit einer vertretungsberechtigten Begleitperson besuchen. Ist die Begleitperson kein Elternteil, muss sie volljährig sein und sich ausweisen können. Außerdem braucht die Begleitperson eine schriftliche Vollmacht, die von den Eltern unterschrieben ist und der eine Ausweiskopie eines Elternteils beiliegt. Vordrucke für Begleitungsvollmachten stellen die Konzertveranstalter meist auf ihren Internetseiten zum Download bereit.

·         Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen alleine zum Konzert kommen. Sie müssen sich aber mit ihrem Schülerausweis oder ihrem Kinderausweis ausweisen können. Bevor die Eltern die Konzertkarten kaufen, sollten sie immer das Kleingedruckte lesen. Denn die Vorgaben können unterschiedlich sein. Es gibt Veranstalter, die auch Kindern unter sechs Jahren den Zutritt erlauben.

Andere Veranstalter richten bei ihren Konzerten spezielle Zonen ein, die Familien mit Kindern vorbehalten sind. Andersherum findet der Konzertbesuch am Einlass ein jähes Ende, wenn der Veranstalter jungen Besuchern keinen Zutritt gewährt oder die Begleitperson die Vorgaben nicht erfüllt. Allein schon aus Sicherheitsgründen werden an diesem Punkt dann auch keine Ausnahmen gemacht. Und die Eltern können die Konzertkarte nicht mehr stornieren, um zumindest das Geld wiederzubekommen. Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten sich die Eltern also tatsächlich im Vorfeld informieren. 

 

Gehörschutz, Handynummer und Treffpunkt

Auch wenn Eltern ihrem Nachwuchs den Wunsch, ein Konzert zu besuchen, gerne erfüllen würden, machen sie sich oft Sorgen wegen der Gefahren. Und diese Sorgen sind nicht ganz unberechtigt. Schließlich ist ein Konzert eine Massenveranstaltung, bei der es eng und laut zugeht. Aber mit der richtigen Vorbereitung lassen sich viele Gefahren minimieren.

Ein Punkt ist beispielsweise die Platzwahl: Gibt es bei dem Konzert einen bestuhlten Bereich, sollten sich die Eltern für Sitzplätze entscheiden. Denn von hier aus ist der Blick auf die Bühne meist ziemlich gut. Vor allem aber, und das ist wichtiger, herrscht weit weniger Gedränge. Und wenn das Kind auf die Toilette muss, bleibt der Platz erhalten. Ansonsten sollten sich die Eltern besser einen Platz irgendwo am Rand suchen. Mitten in der Menschenmenge zu stehen und zudem auch noch ständig geschubst zu werden, macht vielen Kindern schlichtweg Angst.

Der nächste wichtige Punkt ist der Gehörschutz. Auf einem Konzert wird es laut und diese Beschallung kann das Gehör schädigen. Gerade für Kinder ist ein Gehörschutz daher Pflicht. Optimal sind Ohrstöpsel mit einem integrierten Schallfilter. Bei diesen Schutzstöpseln kann die Lautstärke, ähnlich wie beim Radio, stufenweise reguliert werden, ohne dass die Vielfalt an Frequenzen verloren geht. Ganz billig sind solche Ohrstöpsel zwar nicht.

Herkömmliche Ohrstöpsel aus Gummi oder Schaumstoff sind aber trotzdem keine wirklich gute Alternative. Denn sie dämmen einfach nur die Geräusche. Weil das Klangerlebnis dadurch leidet und die Stöpsel zudem nicht individuell auf die Ohren abgestimmt sind, sind sie nervig, drücken unangenehm und werden deshalb oft früher oder später herausgenommen. 

Natürlich werden die Eltern versuchen, ihr Kind nicht aus den Augen zu verlieren. Aber manchmal passiert genau das eben doch. Für solche Fälle ist es sinnvoll, die Handynummer auf den Arm des Kindes zu schreiben. Bittet das Kind jemandem vom Sicherheitspersonal um Hilfe, ist der Kontakt so im Handumdrehen hergestellt. Außerdem sollten die Eltern mit ihrem Kind einen Treffpunkt vereinbaren. Dieser sollte leicht zu erreichen und gut zu überblicken sein. Durch den Treffpunkt ist sichergestellt, dass sich Eltern und Kind auf jeden Fall wiederfinden.

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