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Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen Im Internet gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich seine Lieblingsmusik zu besorgen. So ist es möglich, CDs ganz normal zu kaufen, entweder neu und originalversiegelt oder gebraucht. Daneben sind einzelne Songs und ganze Alben für recht kleines Geld als MP3-Dateien zu haben. Und schließlich gibt es da noch die vielen verschiedenen Musik-Tauschbörsen. Gerade hier wird jedoch oft gewarnt, dass die Grenze zur Illegalität schnell überschritten und böse Post von einem Anwalt die Folge sein kann.   Ganzen Artikel...

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  Monday, 31 March 2025
 
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Die größten Risiken beim Ticketkauf auf Online-Börsen

Die größten Risiken beim Ticketkauf auf Online-Börsen 


Tickets, die nie ankommen, viel zu hohe Preise, schlechter Kundenservice oder Eintrittskarten für Veranstaltungen, die es gar nicht gibt: Der Ticketkauf auf Online-Börsen kann so manche böse Überraschung bereithalten. Ein Grund hierfür ist, dass es sich bei den Ticketbörsen um Plattformen des Zweitmarkts handelt.

Neben dem Veranstalter hat es der Käufer folglich noch mit dem Verkäufer als Dritten zu tun. Doch oft ist dem Käufer gar nicht klar, dass er Karten erwirbt, die an ihn als Zweitkäufer weiterverkauft werden. Wir haben die größten Risiken beim Ticketkauf auf Online-Börsen zusammengetragen und erklären, was der Käufer tun kann, wenn Probleme auftauchen.

 

Typische Stolpersteine auf Online-Plattformen

 

Ticketbörsen im Internet bedienen den Zweitmarkt. Hier können Privatpersonen nicht nur Tickets kaufen, sondern ihre Karten auch verkaufen. Dabei sind die Plattformen aber oft so gestaltet, dass für einen Käufer nicht unbedingt ersichtlich ist, dass er sich auf dem Zweitmarkt bewegt. Im Unterschied zu Verkaufsportalen, die der Veranstalter selbst oder ein autorisierter Vermittler betreibt, können deshalb grundsätzlich folgende Probleme auftauchen:

 

·         Auf Online-Ticketbörsen bieten auch Privatpersonen Karten an, die sie nicht brauchen oder nicht nutzen können. Für einen privaten Verkäufer gelten aber andere Regeln, etwa was die Gewährleistung angeht. Zudem ist ein Privatverkäufer oft viel schwerer zu greifen als ein gewerblicher Anbieter. Behauptet der Privatverkäufer beispielsweise, dass er die Tickets verschickt hat, kann der Käufer oft wenig ausrichten, wenn die Karten niemals ankommen.

·         Oft möchte der Verkäufer etwas am Weiterverkauf der Tickets verdienen. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die schnell ausverkauft war. Folglich können die Karten deutlich teurer sein als der ursprüngliche Ticketpreis.

·         Einige Karten werden als personalisierte Tickets ausgestellt. Erwirbt der Käufer auf dem Zweitmarkt solche Karten, sind sie für ihn unbrauchbar.

·         Auf Online-Ticketbörsen können Verkäufer die Verkaufstermine und die Lieferzeitpunkte oft frei bestimmen. Deshalb ist möglich, dass die Karten erst sehr kurz vor der Veranstaltung beim Käufer ankommen. Hat er Pech und die Zustellung verzögert sich, liegen die Tickets schlimmstenfalls sogar im Briefkasten, nachdem die Veranstaltung schon stattgefunden hat.

 

Schwer durchschaubare Zusatzkosten

Auf Online-Ticketbörsen bezahlt der Käufer oft ohnehin einen höheren Preis als der, der auf den Karten aufgedruckt ist. Denn viele Privatverkäufer möchten gerne ein bisschen was verdienen, wenn sie die Tickets schon nicht selbst nutzen können. Neben dem Versand kommen aber oft noch Kosten dazu, mit denen der Käufer so gar nicht rechnet. Das können zum Beispiel Buchungskosten, Gebühren für die Abwicklung, Bearbeitungsentgelte oder Umsatzsteuer sein, die die Ticketbörse in Rechnung stellt. Solche Zusatzkosten tauchen mitunter erst ganz am Ende des Bestellprozesses auf. Und nicht immer ist nachvollziehbar, wie die Kostenhöhe eigentlich zustande kommt.

 

Fragwürdige Garantieversprechen

Einige Plattformen versprechen, dass der Käufer die bestellten Tickets garantiert erhält. Das schafft Vertrauen, denn der Käufer verlässt sich darauf, dass der Betreiber eingreift, falls etwas schiefgehen sollte. Beim Blick ins Kleingedruckte stellt sich aber heraus, dass das vermeintliche Garantieversprechen bestenfalls die Ansprüche umfasst, die der Käufer von Gesetzes wegen ohnehin schon hat.

Hinzu kommt, dass die Ticket-Börsen die Garantieleistungen mitunter noch zusätzlich einschränken. Das kann beispielsweise in der Form geschehen, dass die Plattform dem Käufer Ersatzkarten zukommen lässt, die sie nach ihrem Ermessen auswählt. Im Ergebnis kann der Käufer dann aber Tickets für eine Veranstaltung erhalten, die in einer anderen Stadt oder an einem anderen Tag stattfindet. Oder er bekommt Karten für Stehplätze, obwohl er eigentlich Sitzplätze bestellt und bezahlt hat. Etwas wert ist ein Garantieversprechen deshalb letztlich nur dann, wenn der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann und sein Geld zurückbekommt, falls der Kauf scheitert.

 

Schwierige Kontaktaufnahme

Ein häufiges Problem ist, dass es kaum möglich ist, den Anbieter zu kontaktieren. Will sich der Käufer an den Betreiber der Ticketbörse wenden, ist die Hotline nicht zu erreichen und E-Mails werden nur mit nichtssagenden, automatisierten Standard-Nachrichten beantwortet. Manchmal reden sich die Betreiber auch damit heraus, dass sie lediglich die Plattform zur Verfügung stellen, um den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln. Für Reklamationen sind deshalb nicht sie, sondern der jeweilige Verkäufer als Ansprechpartner zuständig.

 

Gefälschte Karten

Immer wieder gibt es Beschwerden, dass auf Online-Börsen Tickets für Veranstaltungen verkauft werden, die es überhaupt nicht gibt. Ist der Käufer auf solche gefälschten Karten hereingefallen, sollte er den Vertrag anfechten und sein Geld zurückfordern. Damit er seine Forderungen zur Not gerichtlich durchsetzen kann, sollte er sich schriftlich an den Ticketverkäufer wenden und den Brief auf einem belegbaren Weg - also am besten per Einschreiben - verschicken. So hat er einen Nachweis in der Hand. Das Schreiben kann der Käufer so formulieren:

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

 

am __________ habe ich mit Ihnen einen Kaufvertrag über ___ Karten für (Name, Datum und Ort der Veranstaltung) geschlossen. Eine derartige Veranstaltung war jedoch zu keinem Zeitpunkt geplant, bei den Tickets handelte es sich eindeutig um Fälschungen.

 

Aus diesem Grund fechte ich den Kaufvertrag hiermit wegen arglistiger Täuschung an. Hilfsweise trete ich vom Kaufvertrag zurück.

 

Ich fordere Sie dazu auf, mir meine geleistete Zahlung über _______ unverzüglich zu erstatten. Sollten Sie dieser Forderung bis zum _______ nicht nachgekommen sein, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Unterschrift 

 

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